Debeka private Krankenversicherung Tarif PSKV
Der Tarif PSKV ist ausschließlich für Studenten gedacht. So muss eine bestehende Immatrikulation bei Abschluss der Versicherung nachgewiesen werden. Versicherte können mit diesem Tarif aber auch Lebenspartner mitversichern lassen, sofern diese kein regelmäßiges Einkommen haben. Sobald der Versicherte jedoch exmatrikuliert wird, endet der Versicherungsschutz.
Im ambulanten Bereich werden allgemeine ärztliche Leistungen sowie Arzneimittel und auch Heilmittel vollständig von der Versicherung übernommen. Bei Hilfsmitteln werden 51,13 Euro erstattet. Geht der Rechnungsbetrag darüber hinaus, muss der Versicherte die Hälfte der entstehenden Kosten selber tragen. Psychotherapeutische Sitzungen werden bis zu zehn Sitzungen erstattet. Bei stationären Behandlungen werden allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztliche Honorare sowie die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vollständig erstattet. Auch Transportkosten fallen unter den Versicherungsschutz.
Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich werden die anfallenden Kosten grundsätzlich bis zum 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen. Bei Zahnärzten gilt, dass Honorare bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet werden. Im zahnmedizinischen Bereich werden neben Vorsorgeuntersuchungen und allgemeinen Zahnbehandlungen auch Behandlungen im Bereich Kieferorthopädie von der Versicherungsanstalt getragen. Zahnersatz hingegen wird nur zu 50 Prozent erstattet. Dieser Erstattungssatz gilt auch bei Leistungen aus dem Bereich des Zahnlabors und der dazu anfallenden Materialkosten.
Die Leistungen des Tarifs im Detail:
Ambulante Leistungen:
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Allgemeine Behandlungskosten und Arzthonorare
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Psychotherapeutische Sitzungen (maximal zehn Sitzungen)
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Arznei- und Verbandsmittel
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Heilmittel
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Hilfsmittel (bis zu 51,13 Euro)
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Sehhilfen: Kosten für Brillengestelle sind auf 25,56 Euro innerhalb von zwei Jahren begrenzt
Stationäre Leistungen:
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Allgemeine Krankenhausleistungen
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Mehrbettzimmer
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Belegärztliche Behandlung
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Krankentransporte
Zahnmedizinische Leistungen
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Zahnbehandlungen
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Kieferorthopädie
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Zahnersatz (Kostenübernahme zu 50 Prozent)
