Debeka private Krankenversicherung Tarif PNA
Der Tarif PNA ist eine Krankenversicherung für Auszubildende, bei der 90 % der Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen erstattet werden. Wird eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen, werden bei diesem Tarif Aufwendungen von 20 Sitzungen je Jahr erstattet. Die Kosten für Heilpraktiker, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden zu 90 % von der Debeka übernommen.
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Brillengestelle werden bei Inanspruchnahme von Tarif PNA bis zu 180 € getragen. Wenn eine stationäre Behandlung notwendig wird, werden alle Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen übernommen. Zahnbehandlungen, Implantate, Inlays, Zahnersatz und auch kieferorthopädische Behandlungen werden bei dieser privaten Krankenversicherung zu 70 % getragen. Die Aufwendungen der Erstattung sind jedoch auf 1.000 € für das Jahr des Versicherungsbeginns und das Folgejahr begrenzt. Bei Tarif PNA ist es außerdem möglich, dass der Patient im Krankenhaus von einem Chefarzt behandelt und zudem in einem Zweibettzimmer untergebracht wird. Der Selbstbehalt von Tarif PNA beträgt zwischen 0 € und 400 € pro Person und Kalenderjahr. Bei Tarif PNA werden dem Versicherungsnehmer außerdem Beiträge zurückerstattet, wenn er leistungsfrei geblieben ist.
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Debeka Tarif PNA
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ärztliche Behandlungen: 90 %
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Psychotherapeut: 20 Sitzungen pro Jahr
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Heilpraktiker: 90 %
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Arzneimittel: 90 %
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Heilmittel: 90 %
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Hilfsmittel: 90 % (Brillengestelle bis 180 €)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Debeka Tarif PNA
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allgemeine Krankenhausleistungen: 100 %
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Chefarzt
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Zweibettzimmer
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Ersatzkrankenhaustagegeld von 50 € bei Verzicht
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grundsätzlich freie Krankenhauswahl
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Debeka Tarif PNA
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Zahnbehandlungen: 70 %
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Kieferorthopädie: 70 %
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Implantate: 70 %
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Inlays: 70 %
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Zahnersatz: 70 %
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Kosten sind im Jahr des Versicherungsbeginns und im Folgejahr auf maximal 1.000 € begrenzt.
Beitragsrückerstattung
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Tarif PNA sieht eine Beitragsrückerstattung vor.
Versicherungsberechtigte
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Angestellter, Auszubildende
Selbstbehalt
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Der Selbstbehalt der PKV beträgt 0 € bis 400 € pro Person und Kalenderjahr, bei ambulanten Leistungen 400 €.
Stand: 1.4.2008
