Debeka private Krankenversicherung Tarif PNWS
Durch den Selbstbehalt von 1.000 Euro im Jahr für Erwachsene (bei Kindern die Hälfte) bleiben die monatlichen Aufwendungen für den Tarif PNWS überschaubar. Zudem erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, sofern er im vergangenen Jahr keinerlei Leistungen in Anspruch genommen hat.
Im ambulanten Bereich werden bei diesem Tarif sämtliche Kosten erstattet. Diese umfassen Vorsorgeuntersuchungen sowie Heilbehandlungen und ambulante Operationen. Auch Heilpraktikerbehandlungen werden von der Versicherung getragen, sowie Heilmittel und Arzneimittel. Im Bereich der Hilfsmittel hingegen gelten die aktuellen Tarifbestimmungen. So werden beispielsweise Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro erstattet. Sehhilfen werden zu 100 Prozent erstattet – ausgenommen sind Brillengestelle. Für diese gilt ein Höchstsatz von 180 Euro. Des weiteren werden notwendige Krankentransporte zu 100 Prozent von der Versicherung getragen.
Im stationären Bereich fallen alle allgemeinen Krankenhausleistungen in den Versicherungsschutz. Entbindungen (sowohl stationäre als auch häusliche) werden ebenfalls vollständig erstattet. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden durch ein Tagegeld von 22 Euro in einem Zeitraum von maximal vier Wochen unterstützt. Diese Leistungen sind nur einmal alle drei Jahre möglich.
Bei zahnmedizinischen Behandlungen werden Untersuchungen hinsichtlich der Zahnprophylaxe vollständig übernommen. Für weitere Leistungen gilt ein Eigenanteil von 30 Prozent.
Die Leistungen im Detail:
Ambulante Leistungen:
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Ambulante Behandlungen (einschließlich ärztliche Honorare)
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20 psychotherapeutische Sitzungen (sofern verordnet oder ärztlich begleitet)
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Heilpraktiker
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Arzneimittel
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Heilmittel
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Hilfsmittel
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Sehhilfen (Brillengestelle sind auf 180 Euro begrenzt)
Stationäre Leistungen:
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Allgemeine Krankenhausleistungen
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Mehrbettzimmer
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Transportkosten
Zahnmedizinische Leistungen (der Erstattungssatz liegt bei 70 Prozent – Ausnahmen sind gekennzeichnet):
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Kieferorthopädie
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Zahnersatz
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Zahnprophylaxe (100-prozentige Kostenübernahme)
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Zahnchirurgie
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In den ersten beiden Versicherungsjahren bestehen Höchstsätze von 500 bzw. 1.000 Euro – danach entfallen diese)
