Debeka private Krankenversicherung Tarif BSSM
Der Tarif BSSM ist ein Produkt der Debeka, bei dem die ärztlichen Behandlungen im ambulanten Bereich zu 100 % getragen werden. Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen werden bei Tarif BSSM bis zum 2,3-fachen Satz erstattet.
Alle Kosten für Heilpraktiker, Arznei- und Heilmittel übernimmt die Debeka bei dieser privaten Krankenversicherung zu 85 %. Wird eine stationäre Behandlung für die versicherte Person notwendig, kann sie von einer vollen Kostenerstattung bei allgemeinen Krankhausleistungen ausgehen. Außerdem wird der Versicherte bei Tarif BSSM von einem Belegarzt betreut und in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Muss für den Versicherten eine Sehhilfe angefertigt werden, kann dieser sich über eine Übernahme von Kosten bis zu 300 € alle drei Kalenderjahre bei Inanspruchnahme der PKV freuen. Für Brillengestelle gilt eine Übernahme von Kosten zu 11 €. Tarif BSSM ist nicht nur aufgrund des Leistungsumfangs attraktiv, sondern auch aufgrund der gewährten Beitragsrückerstattung. Wenn der Tarif BSSM bei der Debeka genutzt wird, ist mit einem Selbstbehalt zwischen 0 € und 400 € pro Person und Kalenderjahr zu rechnen.
Folgende Leistungen werden unter anderem gewährt:
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Debeka Tarif BSSM
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ärztliche Behandlungen: 100 %
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Psychotherapeut: bis zum 2,3-fachen Satz der GOP
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Heilpraktiker: 85 %
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Arzneimittel: 85 %
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Heilmittel: 85 %
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Hilfsmittel: 85 % (Sehhilfen zu 300 € alle drei Kalenderjahre, Brillengestelle zu 11 €)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei Debeka Tarif BSSM
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allgemeine Krankenhausleistungen: 100 %
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Belegarzt
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Mehrzimmer
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Privatklinik kann nicht genutzt werden.
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei Debeka Tarif BSSM
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Zahnbehandlungen: 100 % (in den ersten 24 Monaten maximal 1.000 €)
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Kieferorthopädie: 100 %
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Implantate: 60 %
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Inlays: 60 %
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Zahnersatz: 60 %
Beitragsrückerstattung
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Es werden Beiträge in leistungsfreien Jahren bei dieser Krankenversicherung zurückerstattet.
Versicherungsberechtigte
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Angestellte, Freiberufler, Selbständige dürfen BSSM nutzen.
Selbstbehalt
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0 € bis 200 € je versicherter Person und Kalenderjahr; bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Stand: 1.4.2008
