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Debeka private Krankenversicherung Tarif PNS I, PNS II

Der Tarif PNS ist in zwei Tarifstufen unterteilt. Die Tarifstufe PNS I sieht einen Selbstbehalt von 760 Euro jährlich vor. PNS II hingegen 1.230 Euro. Bei versicherten Kindern oder Jugendlichen beträgt der Selbstbehalt jeweils die Hälfte.

Im ambulanten Bereich werden abzüglich des Selbstbehalts sämtliche anfallenden Kosten abgedeckt. So werden neben ärztlichen Leistungen auch Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet. Psychotherapeutische Leistungen werden übernommen, sofern die Sitzungsanzahl 20 Sitzungen pro Jahr nicht überschreitet. Darüber hinaus müssen sie von einem Arzt oder Heilpraktiker begleitet werden, beziehungsweise von einem im Arztregister eingetragenen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Arzneimittel sowie Heilmittel werden vollständig von der Versicherung erstattet. Hilfsmittel hingegen sind teilweise an die Tarifbestimmungen gebunden. Für diese gilt ein Höchstsatz von 620 Euro. Hierbei sind auch Sehhilfen inbegriffen. Brillengestelle sind jedoch nur bis zu einer Summe von 180 Euro erstattungsfähig.

Stationäre Behandlungen beinhalten allgemeine Krankenhausleistungen sowie die Unterbringung in einem Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Verzichtet der Versicherte auf diese Wahlleistungen, erhält er ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag. Bei Kuraufenthalten steht dem Versicherten ein Tagegeld in Höhe von 22 Euro zu. Das gilt bis zu einer Höchstdauer von vier Wochen alle drei Jahre.

Die zahnmedizinischen Leistungen umfassen einen Erstattungssatz von 70 Prozent der Rechnungsbeträge. Dies gilt für Zahnprophylaxe, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen hingegen werden zu 100 Prozent erstattet.

 

Die Leistungen des Tarifs PNS in der Übersicht:

 

Leistungen im ambulanten Bereich (abzüglich Selbstbehalt 100-prozentige Erstattung):

  • Honorare sowie Behandlungskosten (bis zum Höchstsatz der GOÄ)

  • Arznei- und Verbandmittel

  • Heilpraktische Behandlungen

  • Psychotherapeutische Behandlung (maximal 20 Sitzungen im Jahr)

  • Heilmittel

  • Hilfsmittel (teilweise Begrenzung auf Rechnungshöchstbetrag von 620 Euro)

  • Brillengestelle (bis zu 180 Euro)

  • Krankentransporte

 

Leistungen im stationären Bereich:

  • Honorare und Behandlungskosten (auch für Chefarztbehandlungen; bis zum Höchstsatz der GOÄ)

  • Zweibettzimmer

  • Krankentransporte

  • Bei Verzicht auf Wahlleistungen besteht Anspruch auf Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von bis zu 50 Euro.

 

Leistungen im zahnärztlichen Bereich (70-prozentige Erstattung; Ausnahmen sind gekennzeichnet)

  • kieferorthopädische Leistungen

  • prothetische Leistungen

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • Bis zum einschließlich zweiten Versicherungsjahr gilt ein Rechnungshöchstsatz von 1.000 Euro. Dieser entfällt ab dem dritten Versicherungsjahr.

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