Barmenia private Krankenversicherung Tarife Ärzte
Mit dem Tarif VHV für Ärzte bietet die Barmenia eine Krankenvollversicherung für Ärzte an, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zugeschnitten ist. Besonders Ärzte brauchen einen verlässlichen Versicherungsschutz im Bereich medizinischer Versorgung, der umfängliche Leistungen bei ambulanten und stationären sowie zahnärztlichen Behandlungen beinhaltet. Zudem bieten Beitragsrückerstattungen bei der Nichtinanspruchnahme von Leistungen einen weiteren Anreiz, konsequent auf seine Gesundheit zu achten. Bei diesem Spezialtarif besteht ferner die Möglichkeit, bei einem Verzicht auf Wahlleistungen im stationären Bereich einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Die ambulanten Leistungen, die sich auf ärztliche Maßnahmen und Heilpraktikerbehandlungen beziehen, sind nicht von der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) oder der Heilpraktiker (GebüH) betroffen. Der Versicherte bekommt darüber hinaus sämtliche Medikamente, Heil- und Hilfsmittel von dem Versicherer erstattet. Sehhilfen werden im Tarif VHV je nach Grad der Sehschwäche mit 312 Euro oder 468 Euro alle zwei Jahre übernommen. Außerdem wird eine unbegrenzte psychotherapeutische Behandlung ohne Zuzahlungen gewährleistet.
Bei stationären Heilbehandlungen sind die genauen Leistungen von dem jeweiligen Tarif abhängig. So ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer genauso eine Variante, wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Dasselbe Prinzip gilt für die ärztliche Behandlung im Krankenhaus. Hier hat der Versicherte je nach Tarif einen Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt oder durch den diensthabenden Arzt.
Ein weiterer Aspekt ist die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf das außereuropäische Ausland, für die ersten drei Monate während eines vorübergehenden Aufenthalts. Rücktransporte und Rettungsflüge aus dem Ausland sind ebenso im Versicherungsschutz VHV der Barmenia inbegriffen.
Der Tarif VHV bietet den versicherten Ärzten einen umfassenden Versicherungsschutz bei allen zahnärztlichen Behandlungen. Im Angebot enthalten, ist die vollständige Kostenerstattung bei Zahnarztbehandlungen sowie Zahnprophylaxe. Kieferorthopädische Heilbehandlungen werden zu 75 Prozent übernommen; dieser Erstattungssatz gilt auch für Zahnersatz.
Die Leistungen in einer Übersicht (sofern nicht anders angegeben, erfolgt eine 100-prozentige Erstattung):
Ambulante Leistungen:
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Ärztliche Behandlungen
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Behandlungen durch Heilpraktiker
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Vorsorgeuntersuchungen (ohne gesetzliche Begrenzungen)
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Hilfsmittel
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Heilmittel
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Arzneimittel
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Sehhilfen (100-prozentige Kostenerstattung bei einer Summe von bis zu 312 Euro alle zwei Jahre; 468 Euro bei mehr als acht Dioptrien Sehschwäche)
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psychotherapeutische Behandlungen (ohne jegliche Verpflichtungen und Begrenzungen)
Stationäre Leistungen:
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Behandlung durch den Chefarzt
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Unterbringung im Mehrbett-, Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif)
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medizinisch notwendige Transportkosten
Zahnarztbehandlungen:
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Zahnbehandlungen
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Prophylaxe
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Kieferorthopädie (75-prozentige Kostenerstattung)
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Zahnersatz (75-prozentige Kostenerstattung)
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Ein Heil- und Kostenplan ist einzureichen, wenn die Behandlungskosten mehr als 1.560 Euro betragen.
