Zurück zum Rechner

ARAG private Krankenversicherung Tarif 200 bis 210

Die Tarife 200 bis 210 sind private Krankenversicherungen der ARAG, die Gesundheitsleistungen im ambulanten Bereich bieten. Die Kostenerstattung der Tarife für ambulante ärztliche Behandlungen beträgt 100 %. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wird, werden bei diesen Krankenversicherungen alle Aufwendungen erstattet, die durch maximal 50 Sitzungen pro Jahr entstehen.

Auch für Kinder und Jugendliche werden die Kosten von maximal 50 Sitzungen übernommen, wenn einer dieser Krankenversicherungstarife bei der ARAG genutzt wird. Die Leistungen eines Heilpraktikers werden von der ARAG bei diesen Krankenversicherungen in voller Höhe getragen. Wenn es sich um Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel handelt, werden der versicherten Person diese ebenso in vollem Umfang erstattet. Die Krankenversicherungstarife richten sich an Selbständige, Angestellte, Freiberufler, Existenzgründer und direkte Familienangehörige. Durch den Abschluss dieser Tarife wird für den Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 102 € (Tarif 200) bis 1.250 € (Tarif 209) pro Jahr veranschlagt. Bei Tarif 210 ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Im stationären und zahnärztlichen Bereich bieten die Tarife keine Leistungen, sie sind jedoch mit anderen Tarifen, die von der ARAG angeboten werden, kombinierbar. Die Tarife können beispielsweise mit Tarif 220 oder Tarif 230 abgeschlossen werden, sodass sich ingesamt ein weitreichendes Spektrum an Leistungen für den ambulanten und stationären Bereich ergibt.

Folgende Leistungen werden unter anderem bei den Tarifen gewährt:

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif 200 bis 210

  • ärztliche Behandlungen: 100 %

  • Psychotherapeut: grundsätzlich bis zu 50 Sitzungen pro Jahr; auch für Kinder

  • Heilpraktiker: 100 %

  • Arzneimittel: 100 %

  • Heilmittel: 100 %

  • Hilfsmittel: 100 %

Kostenerstattung für stationäre Leistungen (abhängig vom Tarif 220, 230,240)

  • allgemeine Krankenhausleistungen: 100 % (beispielsweise Tarif 220)

  • Belegarzt (Tarif 220, 230)

  • Einbettzimmer (wenn nicht vorhanden Zweibettzimmer) (220); Mehrbettzimmer (230); Zweibettzimmer (Tarif 540)

  • Privatklinik, Abrechnung nach Bundespflegesatzverordnung (bei Tarif 220, 240, 230)

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen (abhängig vom Tarif 520, 529, 540)

  • Zahnbehandlungen: 100 % (Tarif 520; Tarif 529, bei Tarif 540 keine Höchstsätze)

  • Kieferorthopädie: 60 % oder 80 % (Tarif 520, 529, 540)

  • Implantate: 60 % oder 80 % (Tarif 520, 529, 540)

  • Inlays: 60 % oder 80 % (Tarif 520, 529, 540)

  • Zahnersatz: 60 % oder 80 % (Tarif 520, 529, 540)

  • Zahnstaffel bei Tarif 520, 529, 540 vorhanden. Zahnstaffel bei Tarif 540 gilt in den ersten neun Versicherungsjahren.

Beitragsrückerstattung

  • nicht Gegenstand des Vertrages

Versicherungsberechtigte

  • Die Tarife werden Selbständigen, Angestellten, Freiberuflern, Existenzgründern und direkten Familienangehörigen von der ARAG angeboten. 

Selbstbehalt

  • 102 € (Tarif 200), 220 € (Tarif 201), 330 € (Tarif 203), 440 € (Tarif 205), 550 € (Tarif 207), 770 € (Tarif 208), 1.250 € (Tarif 209), 0 € (Tarif 210)

 

Stand: 1.4.2008

Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay