ARAG private Krankenversicherung Tarif 549
Der Tarif 549 ist eine private Krankenversicherung, die eine Erstattung von 100 % der Kosten für Zahnbehandlungen beinhaltet. Jedoch gelten für diese Leistungen bei der Übernahme der Kosten keine Höchstbeträge, wenn eine Person über diesen Tarif versichert ist. Bei Tarif 549 ist eine Begrenzung bei Zahnersatz, Implantaten, Inlays und Kieferorthopädie vorgesehen.
Aufwendungen für diese werden bei dieser Krankenversicherung zu 80 % von der ARAG getragen. Im ersten Versicherungsjahr besteht jedoch eine Zahnstaffel. Diese beträgt bei Tarif 549 1.025 €. Sie erhöht sich jedes Jahr um 1.025 €. Ab dem zehnten Versicherungsjahr ist bei diesem Krankenversicherungstarif jedoch vorgesehen, dass die Zahnstaffel entfällt. Der Versicherungsnehmer kann zusätzlich zu diesem Tarif weitere Krankenversicherungstarife in Anspruch nehmen, damit sich ein optimaler Gesundheitsschutz ergibt, denn die Leistungen von Tarif 549 betreffen nur den zahnärztlichen Bereich. Es sind zum Beispiel die Tarife 200 bis 210 möglich, denn sie umfassen ambulante Leistungen. Der Tarif 220, Tarif 230 und Tarif 240 beinhalten dagegen Leistungen für den stationären Bereich.
Kostenerstattung für ambulante Leistungen (bei Tarif 200 bis 210)
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ärztliche Behandlungen: 100 %
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Psychotherapeut: 50 Sitzungen pro Jahr maximal (auch Kinder)
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Heilpraktiker: 100 %
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Arzneimittel: 100 %
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Heilmittel: 100 %
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Hilfsmittel: 100 %
Kostenerstattung für stationäre Leistungen (bei Tarif 220, 230, 240)
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allgemeine Krankenhausleistungen: 100 %
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Belegarzt (beispielsweise bei Tarif 220)
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Einbettzimmer (wenn nicht möglich: Zweibettzimmer) (bei Tarif 220); Mehrbettzimmer (230); Zweibettzimmer (Tarif 240)
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Privatklinik nur bei Abrechnung nach Bundespflegesatzverordnung (Tarif 220, 240, 230)
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen
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Zahnbehandlungen: 100 %
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Kieferorthopädie: 80 %
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Implantate: 80 %
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Inlays: 80 %
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Zahnersatz: 80 %
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keine Höchstbeträge für Zahnbehandlungen
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Die Zahnstaffel beträgt bei diesem Tarif 1.025 € im ersten Jahr, entfällt ab dem zehnten Versicherungsjahr. Sie erhöht sich jährlich um 1.025 €.
Beitragsrückerstattung
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nicht in dieser Versicherung vorgesehen
Versicherungsberechtigte
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Dieser Krankenversicherungstarif kann zum Beispiel von Angestellten, Freiberuflern und Selbständigen bei der ARAG genutzt werden.
Selbstbehalt
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nicht in dieser Versicherung vorgesehen
Stand: 1.4.2008
