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ARAG private Krankenversicherung Tarif 21P90

Tarif 21P90 ist eine private Krankenversicherung mit Leistungen im ambulanten Bereich. Wird dieser Krankenversicherungstarif in Anspruch genommen, ist den Versicherungsnehmern eine Kostenerstattung von 90 % für ambulante ärztliche Behandlungen garantiert. Jedoch werden die Kosten im ambulanten Leistungsbereich bei dieser PKV zum Teil auch zu 100 % übernommen, denn wenn eine Summe von 5.000 € überschritten wird, werden alle darüber hinaus gehenden Aufwendungen vollständig von der ARAG erstattet.

Die Kostenerstattung dieser privaten Krankenversicherung bezieht sich auch auf die Leistungen eines Heilpraktikers. Wenn Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel entstehen, werden auch diese zu 90 % beziehungsweise zu 100 % bei Inanspruchnahme dieser privaten Krankenversicherung für ambulante Leistungen erstattet. Des Weiteren werden bei Tarif 21P90 Kosten für psychotherapeutische Behandlungen getragen. Die versicherte Person kann bei dieser PKV grundsätzlich 50 Therapiesitzungen im Jahr in Anspruch nehmen. Eine Übernahme der Kosten für maximal 50 Sitzungen erfolgt in voller Höhe, wenn dieser Krankenversicherungstarif bei der ARAG genutzt wird. Tarif 21P90 ist außerdem mit anderen Tarifen kombinierbar, die von der ARAG angeboten werden. Im stationären Bereich lässt sich beispielsweise der Tarif 220 oder Tarif 240 nutzen, um auch für diesen Leistungsbereich einen effektiven Versicherungsschutz für den Kunden zu gewährleisten.

Die private Krankenversicherung der ARAG gewährt unter anderem die folgenden Leistungen:

Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei Tarif 21P90

  •     ärztliche Behandlungen: 90 %, 100 %
  •     Psychotherapeut: maximal 50 Sitzungen pro Jahr
  •     Heilpraktiker:90 %, 100 %
  •     Heilmittel: 90 %, 100 %
  •     Arzneimittel: 90 %, 100 %
  •     Heilmittel: 90 %, 100 %
  •     Hilfsmittel: 90 %, 100 %
  •     Bis 5.000 € übernimmt der Versicherer alle Kosten; Kosten darüber hinaus werden zu 100 % erstattet.


Kostenerstattung für stationäre Leistungen (bei Tarif 220, Tarif 230, 240)

    allgemeine Krankenhausleistungen: 100 % (zum Beispiel bei Tarif 220)

    Behandlung eines Belegarztes (Tarif 220, Tarif 230)

    Einbettzimmer (wenn nicht vorhanden Zweibettzimmer) (Tarif 220); Mehrbettzimmer (Tarif 230); Zweibettzimmer (Tarif 240)

    Privatklinik, Abrechnung nach Bundespflegesatzverordnung (Tarif 220, 240, 230)

Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen (bei Tarif 520, 529, 540)

  •     Zahnbehandlungen: 100 % (Tarif 520; Tarif 529; bei Tarif 540: keine Höchstsätze)
  •     Kieferorthopädie: 60 % oder 80 % (Tarif 520, Tarif 529, Tarif 540)
  •     Implantate: 60 % oder 80 % (Tarif 520, Tarif 529, Tarif 540)
  •     Inlays: 60 % oder 80 % (Tarif 520, 529, 540)
  •     Zahnersatz: 60 % oder 80 % (Tarif 520, 529, 540)
  •     Zahnstaffel bei Tarif 520, 529, 540 vorhanden. Zahnstaffel bei Tarif 540 gilt in den ersten neun Versicherungsjahren.


Beitragsrückerstattung

  •     nicht Gegenstand des Vertrages der Krankenversicherung Tarif 21P90


Versicherungsberechtigte

  •     Selbständige, Angestellte, Freiberufler, Existenzgründer und direkte Familienangehörige könen den Tarif 21P90 in Anspruch nehmen.


Selbstbehalt

  •     Der Selbstbehalt beträgt bei dieser PKV 500 € pro Person und Jahr.



Stand: 1.4.2008

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