ARAG Tarif K300, K600, K900, K1200, K1500
Die Tarife K300, K600, K900, K1200, K1500 sind private Krankenversicherungen der ARAG und bieten eine Kostenerstattung von 80 % oder 100 % bei ambulanten ärztlichen Behandlungen und zu 80 % der Gesamtkosten bei psychotherapeutischen Behandlungen. Der Versicherte hat bei diesen Tarifen Anspruch auf maximal 50 Sitzungen pro Jahr.
Leistungen eines Heilpraktikers werden ebenfalls zu 80 % erstattet, wenn einer der ARAG Tarife genutzt wird. Maximal werden 500 € jährlich übernommen. Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden entweder zu 80 % oder zu 100 % von der ARAG erstattet. Bis zu einem Betrag von 2.500 € werden 80 % der Kosten übernommen. Muss eine Sehhilfe angefertigt werden, liegt die Erstattung der Kosten laut Tarif bei maximal 150 € in drei Kalenderjahren. Für stationäre Behandlungen gilt eine 100-prozentige Kostenerstattung bei diesen Tarifen, wenn es sich um allgemeine Krankenhausleistungen handelt. Der Versicherte wird bei Inanspruchnahme der Tarife K300, K600, K900, K120 und K1500 in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und von einem Belegarzt behandelt. Eine Privatklinik kann im Rahmen der Leistungen der jeweiligen PKV genutzt werden. Eine Abrechnung der Kosten muss nach Bundespflegesatzverordnung vorgenommen werden. Zahnbehandlungen werden bei den Tarifen K300, K600, K900, K120 und K1500 in voller Höhe übernommen. Kosten für Zahnersatz, Implantate, Inlays und kieferorthopädische Behandlungen werden zu 80 % erstattet, wenn eine dieser Krankenversicherungen abgeschlossen worden ist.
Folgende Leistungen werden unter anderem bei den Tarifen K300, K600, K900, K1200, K1500 gewährt:
Kostenerstattung für ambulante Leistungen bei den ARAG Tarifen
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ärztliche Behandlungen: 80 % oder 100 %
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Psychotherapeut: maximal 50 Sitzungen pro Jahr, 80 % der Gesamtkosten
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Heilpraktiker: 80 %, maximal 500 € jährlich
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Arzneimittel: 80 %, 100 % (bis zu einem Betrag von 2.500 € zu 80 %)
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Heilmittel: 80 %, 100 % (bis zu einem Betrag von 2.500 € zu 80 %)
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Hilfsmittel: 80 %, 100 % (bis zu einem Betrag von 2.500 € zu 80 %) (Sehhilfen maximal 150 € in drei Kalenderjahren)
Kostenerstattung für stationäre Leistungen bei den ARAG Tarifen
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allgemeine Krankenhausleistungen: 100 %
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Belegarzt
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Ein- oder Zweibettzimmer
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Der Leistungsumfang dieser Krankenversicherungen beinhaltet, dass eine Privatklinik genutzt werden kann; Abrechnung nach Bundespflegesatzverordnung.
Kostenerstattung für zahnärztliche Leistungen bei den ARAG Tarifen
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Zahnbehandlungen: 100 %
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Kieferorthopädie: 80 %
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Implantate: 80 %
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Inlays: 80 %
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Zahnersatz: 80 %
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Bei Behandlungskosten für beispielsweise Inlays muss bei Überschreiten eines Betrages von 2.000 € bei allen Krankenversicherungstarifen der ARAG ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
Beitragsrückerstattung
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Es werden bei Tarif K300, Tarif K600, Tarif K900, Tarif K1200 und Tarif K1500 keine Beiträge zurückerstattet.
Versicherungsberechtigte
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Die Tarife können von Selbständigen, Angestellten, Freiberuflern und Existenzgründern bei der ARAG in Anspruch genommen werden.
Selbstbehalt
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300 € pro Person und Jahr (Tarif: K300)
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600 € pro Person und Jahr (Tarif: K600)
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900 € pro Person und Jahr (Tarif K900)
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1.200 € pro Person und Jahr (Tarif K1200)
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1.500 € pro Person und Jahr (Tarif K1500)
Stand: 1.4.2008
