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Private Krankenzusatzversicherung

Zusatzversicherung für Zahnersatz

Um die Leistungen zu ergänzen, die man im zahnärztlichen Bereich erhält, kann man eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abschließen. Es muss meistens ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden, wenn Leistungen einer Zusatzversicherung für Zahnersatz in Anspruch genommen werden. Mit dieser Versicherung können die Kosten für Zahnersatz gedeckt werden, welchen die gesetzliche Krankenversicherung im Versicherungsfall nicht übernimmt. Meistens gibt es in den ersten Versicherungsjahren eine maximale Begrenzung der Kosten, die der Versicherer übernimmt. Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten übernommen hat, zahlt der private Versicherer für den Patienten einen prozentualen Anteil der übrigen Kosten oder der Versicherer vereinbart mit dem Versicherten zum Beispiel eine prozentuale Kostenerstattung des gesamten Rechnungsbetrages.

Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung als private Zusatzversicherung erhält der Versicherte ein Krankentagegeld, wenn er arbeitsunfähig ist. Grund für die Arbeitsunfähigkeit muss Unfall oder Krankheit des Versicherten sein. Personen, die Arbeitnehmer sind und bei Krankheit oder Ähnlichem Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhalten, bekommen Krankentagegeld   ausgezahlt, wenn keine Lohnfortzahlung endet. Es kann außerdem nur das Einkommen versichert werden, das der Versicherungsanwärter hat. Eine höhere Summe kann nicht versichert werden.

Krankenhaustagegeldversicherung

Die versicherte Person erhält von seinem privaten Krankenversicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls einen vorher festgelegten Betrag pro Tag im Krankenhaus. Wofür der Versicherte die Beträge des Versicherers verwendet, kann dieser selbst festlegen.

Krankenhauszusatzversicherung

Bei der Krankenhauszusatzversicherung können die Wahlleistung Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer versichert werden. Nimmt ein Patient diese Leistungen nicht in Anspruch, erhält er ein Tagegeld vom Versicherer.

Hat man dagegen eine Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif abgeschlossen, erhält man vom Versicherer eine Erstattung der Kosten für die Unterbringung in einem selbstgewählten Krankenhaus, auch wenn es nicht das empfohlene ist und in dem höhere Kosten (Tagespflegesätze) anfallen. Hierbei trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in Höhe für die Unterbringung im empfohlenen (sowie nächstgelegenem) Krankenhaus. Den anderen Teil der Kosten übernimmt der Anbieter der Krankenhauszusatzversicherung.

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