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Personen- und Berufsgruppen

Private Krankenversicherer haben eine Vielzahl von Tarifen im Angebot. Für einzelne Personengruppen sind besondere Tarife vorhanden. Es gibt Tarife für Angestellte und Arbeitnehmer, für Personen mit Anspruch auf Beihilfe, für Kinder, Studenten, Selbstständige und Freiberufler, sowie Ärzte und Zahnärzte.

Personen mit Beihilfeanspruch können ihre Leistungen und ihren Krankenversicherungsschutz erweitern, wenn sie einen Tarif eines privaten Krankenversicherers abschließen. Wenn ihnen beispielsweise die Beihilfestelle eine Kostenübernahme von 60 Prozent bietet, kann in der privaten Krankenversicherung ein Tarif mit einer 40 prozentigen Kostenerstattung gewählt werden. Die Tarifstufen für Beihilfeberechtigte reichen aus, um die Kostenerstattung des Dienstherrn bis zur vollen Höhe zu ergänzen.

Wenn sich Frauen oder Männer privat krankenversichern möchten, stehen viele Tarife zur Wahl. Männer und Frauen können sich ihrem eigenen Risiko gemäß versichern und außerdem zusätzliche Leistungen nutzen.  

Um eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, muss man als Angestellter mehr als 49.500 Euro jährlich brutto (Wert für Jahresarbeitsentgeldgrenze für 2011) verdienen. Seit 2011 genügt es diese Grenze einmalig zu überschreiten.

Frauen und Kinder

Die Krankenversicherungstarife für Frauen sind etwas teurer als für Männer, allerdings werden die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft auf beide Personengruppen verteilt. Der private Krankenversicherer ist nicht berechtigt, aufgrund dessen die Prämien weiblicher Versicherter zu erhöhen. Kinder können in einer privaten Krankenversicherung ebenso wie Erwachsene versichert werden. Für Kinder sind die Prämien geringer. Die Tarife bieten aber einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Die Krankenversicherer bieten geringere Selbstbeteiligungen, wenn ein Tarif für Kinder abgeschlossen wird. Die Höhe des Selbstbehalts ist teilweise nach Lebensalter gestaffelt. Die Übernahme von Kosten für kieferorthopädische Leistungen und die Kostenerstattung bei Rooming In (bei stationären Aufenthalten) ist unter anderem bei der Absicherung von Kindern interessant.

In einer privaten Krankenversicherung können Kinder und Ehepartner allerdings nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, ohne dass ein Beitrag gezahlt werden muss. Für jede Person ist in der PKV ein Beitrag zu zahlen.

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