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Änderungen 2009

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 wurden verschiedene Änderungen bezüglich der Krankenversicherung beschlossen. Diese sind jedoch nicht alle auf einmal, sondern schrittweise in die Praxis umgesetzt worden; die letzten drei Veränderungen der Reform sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Seitdem sind Versicherer dazu verpflichtet, ehemalige Versicherte und solche, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, in ihre Versicherung aufzunehmen. Sie müssen außerdem einen Basistarif anbieten, der zwar nur einen eingeschränkten Leistungskatalog bietet, dafür allerdings auch preislich unter den gewöhnlichen Tarifen liegt.

Durch die neuen Regelungen wird außerdem der Wechsel von einer privaten Krankenkasse in eine andere erleichert, da die Altersrückstellungen nun unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden können. Auf diese Weise erhöhen sich die Beiträge nicht, wenn die Kasse gewechselt wird. Vor einem Wechsel bietet sich ein PKV Vergleich an.

Nähere Informationen zu allen drei Änderungen finden sich hier:

  • Versicherungspflicht für alle
  • Pflicht für private Krankenversicherer, einen Basistarif mit Kontrahierungszwang anzubieten
  • Portabilität (Übertragbarkeit) von Altersrückstellungen bei Wechsel des Basistarifs
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