Neuerungen im System der privaten Krankenversicherung
Zum 31.12.2010 trat das neue Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung ist die Erleichterung des Wechsels in die Private Krankenversicherung durch die Aufhebung der 3-Jahres-Wechselsperre für Arbeitnehmer. Seit dem Jahreswechsel ist eine Privatversicherung bereits mit Ablauf des Jahres möglich, indem das Gehalt die Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAEG) überschritten hat, sofern auch im darauffolgenden Jahr ein Einkommen über der JAEG erzielt wird. Die Grenze lag für 2010 bei 49.950 €, für das Jahr 2011 liegt sie bei 49.500 €.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den neuen Wechselmöglichkeiten:
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Personenkreis |
Wechselmöglichkeit in die PKV |
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GKV-Versicherte mit Einkommen oberhalb der JAEG (weniger als 3 Jahre)
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Zum 01.01.2011 |
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Versicherungspflichtige, die durch Gehaltserhöhung erstmals über der JAEG liegen
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Zum 01.01. des Folgejahres |
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Angestellte, die durch Arbeitgeberwechsel mit Beginn der neuen Tätigkeit die JAEG überschreiten.
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Sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist |
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Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die in eine Arbeitnehmerverhältnis mit einem Einkommen über der JAEG wechseln
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Nach 2 monatiger Kündigungsfrist |
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Berufseinsteiger mit Verdienst über der JAEG
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sofort |
