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Neuerungen im System der privaten Krankenversicherung

Zum 31.12.2010 trat das neue Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung ist die Erleichterung des Wechsels in die Private Krankenversicherung durch die Aufhebung der 3-Jahres-Wechselsperre für Arbeitnehmer. Seit dem Jahreswechsel ist eine Privatversicherung bereits mit Ablauf des Jahres möglich, indem das Gehalt die Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAEG) überschritten hat, sofern auch im darauffolgenden Jahr ein Einkommen über der JAEG erzielt wird. Die Grenze lag für 2010 bei 49.950 €, für das Jahr 2011 liegt sie bei 49.500 €.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick zu den neuen Wechselmöglichkeiten:

Personenkreis

Wechselmöglichkeit in die PKV

 

GKV-Versicherte mit Einkommen oberhalb der JAEG (weniger als 3 Jahre)

 

 

Zum 01.01.2011

 

Versicherungspflichtige, die durch Gehaltserhöhung erstmals über der JAEG liegen

 

 

Zum 01.01. des Folgejahres

 

Angestellte, die durch Arbeitgeberwechsel mit Beginn der neuen Tätigkeit die JAEG überschreiten.

 

 

Sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

 

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die in eine Arbeitnehmerverhältnis mit einem Einkommen über der JAEG wechseln

 

 

Nach 2 monatiger Kündigungsfrist

 

Berufseinsteiger mit Verdienst über der JAEG

 

 

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