Tarif 100 % mit/ohne Selbstbeteiligung
Eine Tarifmöglichkeit in der privaten Krankenversicherung ist der Tarif 100 %, der jeweils mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt werden kann. Dieser umfasst die idealtypische Krankenvollversicherung, die ein höheres Leistungsniveau als die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung verspricht. Jedoch sind folglich auch hohe Beiträge von den Versicherten zu entrichten.
Zu den Leistungen, von denen der Versicherte mit diesem Tarif profitieren kann, gehören:
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Fall eines Krankenhausaufenthalts
- Übernahme besonderer Leistungen, zum Beispiel Heilpraktikerbehandlung
- Übernahme von Kosten für Kuren
- Übernahme von Kosten für ambulante Psychotherapie
- Erhöhte Prozentsätze für die Übernahme von Kosten für Zahnersatz (80 %) und Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel (100 %)
- Übernahme der Kosten für Sehhilfen, wobei Gläser und Kontaktlinsen komplett übernommen werden, Brillengestelle aber nur in bestimmter Höhe
Selbstbeteiligung
Ein solcher Tarif, der mit entsprechend höheren Kosten im Vergleich zu den Standardleistungen für den Versicherten verbunden ist, kann durch die Wahl zur Selbstbeteiligung vergünstigt werden. Dafür gibt es die folgenden Varianten:
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Festgelegter Betrag - Hier wird von vornherein ein bestimmter Betrag festgesetzt, bis zu dessen Höhe der Patient die anfallenden Kosten für Arztbesuche und sonstige Gesundheitsleistungen selber tragen muss, zum Beispiel: 1.000 €.
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Staffelung der Kostenübernahme - Der Versicherer legt fest, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe er Kosten trägt, zum Beispiel im ersten Versicherungsjahr Kosten bis maximal 1.000 € für Zahnersatz, im zweiten Versicherungsjahr bis zu 1.500 €, den Rest hat der Versicherte zu übernehmen.
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Kostenübernahme nach Prozentsätzen - Der Versicherte trägt einen festen Prozentsatz der Kosten, zum Beispiel verpflichtet er sich, immer 30 % selbst zu tragen – hier sollte man allerdings eine Höchstgrenze festlegen.
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Maximalgrenze - Alle Kosten, die über eine bestimmte Obergrenze hinaus gehen, werden vom Versicherten getragen; so müsste er beispielsweise bei jährlichen Gesundheitskosten von 1.350 € und einer Maximalgrenze von 1.000 € die Differenz von 350 € tragen.
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Selbstbeteiligung in Teilbereichen, zum Beispiel nur auf Zahnersatz.
- Mix aus verschiedenen Varianten, zum Beispiel Festlegung einer Maximalgrenze und eines bestimmten Prozentsatzes.
