Zurück zum Rechner

Quotentarif

Handelt es sich bei dem privat Versicherten um einen Beamten oder eine sonstige beihilfeberechtigte Person, können mit dem Quotentarif die Kosten abgedeckt werden, die nach Abzug der Beihilfe noch verbleiben.

Für diese Personengruppen bestehen die folgenden Beihilfesätze:

  • Berechtigter: 50 %
  • Berechtigter mit mindestens zwei Kindern: 70 %
  • Berechtigungsfähige Ehepartner: 70 %
  • Versorgungsempfänger: 70 %
  • Berechtigungsfähige Kinder und Waisen: 80 %

Beispiel
Ein Beamter erhält Beihilfe in Höhe von 50 %. Somit muss er noch 50 % seiner anfallenden Gesundheitskosten absichern. Dafür wählt er einen Quotentarif bei einem privaten Anbieter, da dieser gezielt diese Restkosten abdeckt. Dieser Tarif ist in der Regel günstiger als eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, da bei dieser immer der volle gesetzliche Versicherungsumfang bezahlt werden muss und eine Restkostenabdeckung nicht möglich ist.

Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2011 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay