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Osttarif der PKV - Private Krankenversicherung

Der sogenannte Osttarif wurde von privaten Krankenversicherern in den neuen Bundesländern angeboten. Beim Osttarif handelt es sich um einen Gebührenabschlag von 10 % für Ärzte, insbesondere Zahnärzte und Hebammen, der zu einer Vergünstigung des Versicherungsbeitrages für den Versicherungsnehmer bei einer privaten Krankenversicherung führt. Demzufolge konnte ein Arzt in den neuen Bundesländern nur 90 % der Kosten bei einem Patienten, der den Osttarif bei der privaten Krankenversicherung gewählt hat, in Rechnung stellen, während ein Arzt in den alten Bundesländern 100 % abrechnen konnte.

Seit dem 1. Januar 2007 besteht der Osttarif nicht mehr, wobei sich einige private Krankenversicherungen allerdings weiterhin das Angebot des Osttarifs vorbehielten. Durch die Einführung des Basistarifs im Januar 2009 hat der Osttarif keine Gültigkeit mehr. Kunden, die den Osttarif bei der privaten Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2009 gewählt haben, können diesen auch weiterhin in Anspruch nehmen. Es werden jedoch keine Neukunden in den Osttarif aufgenommen. Viele private Krankenversicherungen bieten ihren Kunden auch einen Wechsel aus dem Osttarif in einen anderen Tarif an. Ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist, kann direkt mit der privaten Krankenversicherung geklärt werden. Es ist aber auch ein kostenloser Vergleich im Internet möglich.

Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 war die Versicherungspflichtgrenze mit etwa 2.000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen sehr niedrig angesetzt, sodass Versicherungsnehmer in den günstig angebotenen Osttarif der privaten Krankenversicherung wechseln konnten. Der Osttarif wird zudem durch die kostengünstigere Pflege in den neuen Bundesländern gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass viele Versicherungsnehmer im Osten Deutschlands statistisch gesehen weniger verdienen als westdeutsche Versicherungsnehmer und ihn somit viele Kunden in Anspruch nehmen.

Private Krankenversicherungen begründen den Osttarif zudem durch die geringe Schadensquote in den neuen Bundesländern. Diese ist besonders auf die geringere Anzahl an Großstädten sowie die im Vergleich zu den alten Bundesländern schlechtere medizinische Infrastruktur zurückzuführen.

Da der Osttarif nicht mehr gilt soll nun für Ärzte ein Anreiz geboten werden, eine Praxis in den neuen Bundesländern zu eröffnen, da sie keinen Gebührenabschlag mehr leisten müssen.

Die Beiträge für die Altersrückstellung wurden im Osttarif unterkalkuliert. Die Altersrückstellung berücksichtigt die steigenden Gesundheitskosten im Alter, wodurch ein höherer Versicherungsbeitrag in jungen Jahren geleistet wird, um frühzeitig finanzielle Rücklagen für das Alter zu besitzen. Die Altersrückstellung wurde beim Osttarif jedoch so kalkuliert, als würden sich die Bezugsgrößen der Sozialversicherung in alten und neuen Ländern über Jahre stark unterscheiden. Der Angleich der Versicherungspflichtgrenze und auch der immer geringer werdende Gebührenabschlag traten jedoch recht schnell ein, sodass der Osttarif in Zukunft der aktuellen wirtschaftlichen Lage angepasst wird.

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