Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung
Unter Musterbedingungen versteht man allgemein unverbindliche Empfehlungen, die bei der Erstellung und Gestaltung von Versicherungsverträgen und für die darin beschriebenen Bedingungen als Vorlage dienen sollen. In den Musterbedingungen werden beispielsweise brancheneinheitliche Bestimmungen zum Umfang des Versicherungsschutzes, Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers erläutert.
Musterbedingungen stellen gleichzeitig den minimalen Versicherungsschutz dar, den eine private Krankenversicherung bieten muss. Die Musterbedingungen für private Krankenversicherer werden vom Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. erstellt. Durch die Musterbedingungen soll ein gewisser Qualitätsstandard des Versicherungsschutzes der privaten Krankenversicherungen garantiert werden. Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung haben somit die Sicherheit einen auf die Musterbedingungen abgestimmten Versicherungsvertrag abzuschließen.
Die Musterbedingungen werden jedes Jahr aktualisiert und sind für Versicherungsverträge der privaten Krankenversicherung gültig, die ab dem 1. Januar eines Jahres abgeschlossen werden. Doch auch für Altverträge gelten die aktualisierten Musterbedingungen. Die Musterbedingungen des Vorjahres werden also ersetzt.
In den Musterbedingungen wird unter anderem der Versicherungsschutz und in diesem Sinne der Umfang und der Geltungsbereich der privaten Krankenversicherung beschrieben. So besteht ein Versicherungsschutz laut der Musterbedingungen für Krankheiten, Unfälle und andere im Versicherungsvertrag erläuterte Vorkommnisse. Die private Krankenversicherung führt im Rahmen der Vereinbarung Dienstleistungen in Bezug auf die Vorkommnisse aus. Die Dienstleistungen müssen von der privaten Krankenversicherung nur in einem Versicherungsfall erbracht werden. Dieser tritt nach den Musterbedingungen bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung des Versicherungsnehmers wegen Krankheit oder Unfallfolgen ein. Doch auch medizinisch notwenige Behandlungen bei Schwangerschaft und Entbindung zählen beispielsweise als Versicherungsfall. Zu den Dienstleistungen der privaten Krankenversicherung zählen laut Musterbedingungen zum Beispiel der Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlungen und andere Leistungen, die vorher vertraglich festgehalten wurden.
Zum Umfang des privaten Versicherungsschutzes sind in den Musterbedingungen keine genauen Angaben gemacht. Den Umfang des Versicherungsschutzes kann man dem Versicherungsschein, den getroffenen Vereinbarungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Außerdem gibt es gesetzliche Vorschriften zum Versicherungsumfang. In den Musterbedingungen ist aber festgelegt, dass der Schutz in ganz Europa gilt.
Außerdem werden in den Musterbedingungen Richtlinien zu den Pflichten des Versicherungsnehmers, Einschränkungen der Leistungspflicht, Tarifwechsel und Kündigung aufgestellt.
Gleichzeitig gibt es auch Musterbedingungen für spezielle Tarife der privaten Krankenversicherung, die sich aber nur im Einzelnen von den allgemeinen Musterbedingungen unterscheiden. So sind Musterbedingungen für den Basis- und den Standardtarif vorhanden. Leichte Abweichungen von den allgemeinen Musterbedingungen weisen die Musterbedingungen für die Krankenhaustagegeldversicherung auf.
