Zurück zum Rechner

Tarif zum Grundschutz (Elementartarif)

Dieser Tarif soll den Versicherten eine gewisse Grundsicherung bieten, die sich größtenteils an dem Standard der gesetzlichen Regelversorgung orientiert. Da dieser Tarif relativ günstig ist, ist er besonders für diejenigen Privatversicherten geeignet, die über ein relativ geringes Einkommen verfügen.

Beispiel für Leistungsumfang und Modalitäten
Ein solcher Tarif richtet sich insbesondere an junge Versicherungsnehmer. Er deckt Leistungen in einem Umfang ab, der mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Interessenten haben die Wahl, sich für eine Variante mit niedriger oder hoher Selbstbeteiligung zu entscheiden, zum Beispiel: 300 € oder 1.500 €. Eine Option ist der spätere Wechsel in eine Krankenversicherung mit einem der preislich höheren und leistungsstärkeren Tarife. Dann sind – natürlich bei entsprechend erhöhten Beitragssätzen - auch die Privilegien der Einbettzimmerbelegung im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung wählbar, aber auch die Kostenübernahme für Leistungen wie Psychotherapien.

Ein weiterer Vorteil ist im Fall eines solchen Wechsels, dass der Anbieter auf eine erneute Gesundheitsprüfung des Versicherten und die üblichen Wartezeiten verzichtet. Bis zum jeweiligen Höchstsatz der ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Gebührenordnung werden die folgenden Leistungsbereiche abgedeckt:

  • Zahnarztbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Behandlung
  • Stationäre Heilbehandlung
  • Ambulante Heilbehandlung


Ein Beispiel soll an dieser Stelle exemplarisch darstellen, wie die Leistungen eines solchen Tarifs in der Praxis gestaltet sein können:

 

Ärztliche Behandlung (nach „Hausarztmodell“)

Behandlung als Privatpatient mit 100 % Kostenübernahme unter der Voraussetzung, immer zuerst den koordinierenden Hausarzt oder einen anderen vorher bestimmten Facharzt aufzusuchen (vergleichbar mit dem gesetzlichen Modell)

Ärztliche Behandlung (Facharzt)

Falls direkt ein Facharzt aufgesucht wird, werden
80 % der Kosten übernommen.

Zahnarztbehandlung

Behandlung als Privatpatient mit 100 % Kostenübernahme für zahnärztliche Leistungen, 60 % für Zahnersatz, Kronen und Inlays. Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern werden 80 % der Kosten getragen. Allerdings sind diese Leistungen (mit Ausnahme von Zahnbehandlungen und bei Unfällen) in den ersten vier Jahren der Mitgliedschaft tariflich begrenzt.

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)

Innerhalb von zwei Jahren werden bis zu 100 € für Sehhilfen erstattet.

Krankenhausaufenthalt

Es werden die üblichen Leistungen übernommen, wie zum Beispiel Unterbringung im Mehrbettzimmer, sowie Leistungen, die Entbindung und Schwangerschaft betreffen. Es besteht freie Krankenhauswahl.

Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel

Bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (beispielsweise 2.000 €) werden die Kosten zu 80 % vom Versicherer getragen, Kosten, die darüber hinaus gehen, zu 100 %.



Diese Art von Tarif ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem neuen Basistarif, der im Rahmen der Gesundheitsreform seit Anfang 2009 angeboten wird.

Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay