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Elterngeld bei der privaten Krankenversicherung für Eltern

Das Elterngeld wird Vätern und Müttern gewährt, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Die Bezeichnung Elterngeld wurde erst am 1. Januar 2007 eingeführt und ersetzt das Erziehungsgeld. Elterngeld wird demnach für Kinder gezahlt, die ab diesem Datum geboren wurden. Einen Anspruch auf Elterngeld hat das Elternteil, dessen Wohnsitz sich Deutschland befindet und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Das Elterngeld kann höchstens 14 Monate lang bezogen werden. Es ist allerdings möglich, die Zeit auf 28 Monate zu verlängern, wenn nur die Hälfte des Elterngeldes monatlich beansprucht wird. Auch eine Verkürzung durch die Auszahlung des doppelten Betrages an Elterngeld ist möglich.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Dabei sollen 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens durch das Elterngeld ersetzt werden. Der Mindestbetrag an Elterngeld beträgt 300 € monatlich. Maximal werden 1.800 € Elterngeld monatlich ausgezahlt. Bei Mehrlingsgeburten werden zusätzlich 300 € pro Kind gezahlt. Wohnen weitere Geschwister im Haus, wird gegebenenfalls ein Betrag von 10 % des Elterngeldes zusätzlich ausgezahlt, mindestens jedoch 75 €. Ein ausgezahltes Mutterschutzgeld wird vom Elterngeld abgezogen, genauso wie Zahlungen des Arbeitgebers, die während dem Mutterschutz geleistet wurden.

Beantragt wird das Elterngeld bei Elterngeldstellen der Landkreise, bei Gemeindeverwaltungen oder bei der Krankenkasse. Der Antrag sollte innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Vorher muss die Elternzeit vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Dem Arbeitgeber muss die Inanspruchnahme Elternzeit und somit des Elterngeldes bis spätestens sechs Wochen vor Beginn mitgeteilt werden.

Während der Elternzeit und des Bezuges von Elterngeld besteht für die Eltern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese können sich jedoch für die Zeit des Bezugs von Elterngeld von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung gilt dann auch für einen erneuten Bezug des Elterngeldes. Wenn Elterngeld bezogen wird, müssen Beiträge an die private Krankenversicherung geleistet werden. Es ist aber auch möglich, den Tarif der privaten Krankenversicherung beitragsfrei durch eine Anwartschaftsversicherung ruhen zu lassen. Dies muss der privaten Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Geburt mitgeteilt werden.

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