Arbeitgeberzuschuss bei der privaten Krankenversicherung
Der Arbeitgeberzuschuss PKV ist eine verpflichtend vom Arbeitgeber zu zahlende Sozialabgabe, die für alle Arbeitnehmer fällig wird, die einen Volltarif in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung unterscheidet sich in soweit nicht von der Absicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, als dass sich die Lasten für den Versicherungsschutz gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilen. Der Zuschuss Private Krankenversicherung für Arbeitgeber ist dabei begrenzt und richtet sich prozentual nach der jährlich am 1. Januar neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Selbst wenn sich die Versicherungskonditionen in einem PKV-Vertrag explizit nicht verändern, kann durch diese Anpassung des Gesetzgebers der Arbeitgeberzuschuss PKV finanziell angepasst werden.
Für den Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung 2011 ergibt sich erstmals seit Einführung dieses Zuschusses eine gesetzliche Besonderheit. Die Finanzkrise hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, im Jahr 2011 die Beitragsbemessungsgrenze abzusenken, wodurch auch der Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung 2011 entsprechend prozentual abgesenkt wird. Wer als Versicherter einen Jahresverdienst hat, der im Bereich der Beitragsbemessungsgrenze oder über ihr liegt und den Abschluss eines PKV-Vertrages ermöglicht, muss somit beim Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung 2011 mit einer etwas geringeren Unterstützung rechnen. Für Selbstständige und Freiberufler spielen weder der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung noch die Änderung der Bemessungsgrenze eine Rolle, da hier keine Instanz die Rolle des Arbeitgebers einnimmt.
Der Zuschuss Private Krankenversicherung steht also alleine Angestellten mit dem entsprechenden Einkommen zu, wobei für den Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung dem Arbeitgeber natürlich belegt werden muss, dass die Mitgliedschaft bei einem Unternehmen der PKV vorliegt. Der Arbeitgeberzuschuss PKV muss in diesem Fall verpflichtend gewährt werden, wobei dieser Zuschuss Private Krankenversicherung für den Arbeitgeber günstiger sein kann als entsprechende Sozialabgaben an eine gesetzliche Krankenkasse.
Ein Beispiel zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses:
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Beitrag zur privaten Krankenversicherung pro Monat |
Pflichtbeitrag Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung (Höchstbeitrag) |
Freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers private Krankenversicherung (Höchstbeitrag) |
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600,00 € |
268,28 € |
300,00 € |
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800,00 € |
268,28 € |
400,00 € |
Um den Arbeitgeberzuschuss PKV zu erhalten, muss der private Krankenversicherungsschutz Leistungen enthalten, über die auch eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt.
Identische Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung:
- Ambulanter Versicherungsschutz
- Versicherung im Zahnbereich
- Stationäre Behandlung
- Krankentagegeld
Nur wenn die private Krankenversicherung des Angestellten diese Leistungen enthält, wird ein Arbeitgeberzuschuss PKV gewährt. Sollten von der privaten Krankenversicherung zusätzliche Leistungen angeboten werden als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wird für den Gesamtbetrag dennoch ein Arbeitgeberzuschuss geleistet. Für Krankenzusatzversicherungen wird jedoch kein Arbeitgeberzuschuss geleistet. Sollte der Angestellte nicht mehr in der privaten Krankenversicherung versichert sein, verfügt der Arbeitgeber über ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Zahlungsrückstand der Beiträge vorliegt, der höher als der Arbeitgeberzuschuss ist.
Angestellte Ärzte erhalten den Arbeitgeberzuschuss PKV auch, wenn bei der privaten Krankenversicherung keine Leistungen im ambulanten Bereich Behandlungen vorgesehen sind, da in diesem Fall meistens eine Behandlung durch einen Kollegen erfolgt. Diese Regelung gilt auch für Zahnärzte, die keine Zahnkostenversicherung abgeschlossen haben.
Bei Beitragsrückerstattungen seitens der privaten Krankenversicherung oder der Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen wird der Arbeitgeberzuschuss nicht nachträglich zurückgefordert.
Der Arbeitgeberzuschuss entfällt bei Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum der Gehaltsfortzahlungen und während des Bezugs von Krankengeld. Der Versicherungsbeitrag muss dennoch weiterhin gezahlt werden, wenn Krankengeld bezogen wird. Weibliche Angestellte erhalten während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld keinen Arbeitgeberzuschuss. Stattdessen aber zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen maximal 390 € und dem Nettogehalt als sozialversicherungs- und steuerfreien Zuschuss während des Beschäftigungsverbots der schwangeren Frau. Dieser Zuschuss wird vom Arbeitgeber geleistet, wenn das durchschnittliche Monatseinkommen der Frau in den vorangegangenen drei Monaten mehr als 13 € pro Kalendertag betragen hat.
Selbständige können ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss verlangen, auch wenn sie faktisch keinen Arbeitgeber haben. Künstler unterliegen jedoch der Versicherungspflicht und erhalten Zuschüsse von der Künstlersozialkasse.
