Private Krankenvollversicherung
Wenn von Versicherten darüber nachgedacht wird, den Vertrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu kündigen und stattdessen in den privaten Schutz zu wechseln, handelt es sich hierbei meist um die Private Krankenvollversicherung . Diese grenzt sich von sogenannten Zusatzversicherungen ab, die allen gesetzlich Versicherten auch ohne einen Wechsel in die PKV offenstehen und gezielt Zusatzrisiken wie Pflegeleistungen oder Zahnersatz absichern lassen. Die Private Krankenvollversicherung umfasst hingegen einen umfassenden Gesundheitsschutz und macht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse überflüssig, jedoch steht der Wechsel in einen solchen Volltarif nicht allen gesetzlich Versicherten offen.
Ob die Möglichkeit besteht, in die Private Krankenvollversicherung zu wechseln, hängt entweder von der Berufsgruppe oder dem erzielten Einkommen ab. Erwerbstätige, die ohne Einschränkungen in den Schutz eines Volltarifs wechseln können, sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte, manche Versicherer bieten zudem Tarife für spezielle Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte an. Wird als Arbeiter oder Angestellter der Wechsel in die Private Krankenvollversicherung angestrebt, so muss das Bruttogehalt für die Dauer von mindestens einem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Für das Jahr 2011 liegt diese Grenze bei 49.500 Euro.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Berufseinsteiger, die zukünftig ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen werden. Unter diesen Umständen kann sofort in einen Volltarif der privaten Krankenversicherung gewechselt werden.
Da sich die Volltarife der Versicherungen nicht nur über den Monatsbeitrag, sondern auch über die gebotenen Leistungen voneinander abgrenzen, sollte vor dem Wechsel in aller Ruhe die Versicherungslandschaft analysiert werden. Anstatt voreilig einen beworbenen Tarif abzuschließen, ist ein unabhängiger Vergleich der PKV Vollversicherungsangebote angebracht, an dessen Ende der individuell beste Anbieter erkennbar sein sollte.
