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Leistungen der PKV: Arbeitgeberanteil

Wer bislang bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert und als Arbeiter oder Angestellter tätig war, ist mit dem Begriff Arbeitgeberanteil bereits vertraut. Doch nicht nur hier spielt der Zuschuss des eigenen Arbeitgebers zu den Sozialabgaben eine wesentliche Rolle, in gleicher Weise ergibt sich auch ein Arbeitgeberanteil PKV für alle, die zu einem privaten Versicherer wechseln möchten oder schon länger bei einem solchen versichert sind. Der Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung beträgt dabei ebenso wie im gesetzlichen Bereich die Hälfte der zu leistenden Sozialabgaben, diese werden durch den Arbeitgeberanteil PKV also gleichmäßig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Wichtig für den Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil ist natürlich die Tatsache, dass ein solcher Arbeitgeber überhaupt existiert. Wer als Freiberufler oder Selbstständiger die relativ einfache Möglichkeit nutzt, zu einem privaten Versicherungsanbieter zu wechseln, kann nicht vom Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung profitieren, da kein Angestelltenverhältnis vorliegt. Etwas komplexer kann sich die Frage zum Arbeitgeberanteil PKV dann gestalten, wenn eine Arbeitskraft als Freelancer regelmäßig für das gleiche Unternehmen tätig wird. Generell ist in diesem Fall zu berücksichtigen, ob der Arbeitgeber überhaupt Leistungen zur Sozialversicherung anteilig übernimmt - ist dies der Fall, lässt sich auch vom Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung profitieren.

In der Praxis spielt der Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil häufig eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und so auch als Angestellter nach einer Sperrfrist in die PKV wechseln kann. Nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für das Unternehmen ist dies finanziell nicht uninteressant, da ein Wechsel in die PKV sinkende Beiträge für beide Seiten mit sich bringen kann. Der niedrigere Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil bietet Unternehmen somit Einsparungsmöglichkeiten, während der Arbeitnehmer zudem von einem umfassenderen Gesundheitsschutz profitiert.

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