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Ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen bieten im Allgemeinen stationäre und ambulante Leistungen an. Die ambulanten Leistungen privater Krankenversicherungen sind denen einer gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich, unterscheiden sich jedoch vor allem hinsichtlich Umfang und möglichen Ergänzungen.

Generell werden die Leistungen der privaten Krankenversicherung individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt. Die prozentuale Kostenübernahme für ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung hängt vom gewählten Tarif des Versicherten ab.

Generell versteht man unter ambulanten Leistungen Behandlungen, die bei Hausbesuchen und in Praxen von Ärzten oder Heilbehandlern durchgeführt werden. Auch Behandlungen in polyklinischen Abteilungen eines Krankenhauses zählen zu den ambulanten Leistungen.

Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung können frei zwischen der Behandlung durch Ärzte oder Heilbehandler wie Heilpraktiker, Masseure und Therapeuten wählen. Ein Wechsel des Arztes ist auch ohne Überweisungen möglich.

Zu den ambulanten Leistungen zählen des Weiteren:

  • alternative Heilmethoden
  • ambulante Psychotherapie
  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Impfungen
  • Krankentransporte
  • Naturheilverfahren
  • Sehhilfen
  • Vorsorgeuntersuchungen



Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung profitieren oft von einer freien Verschreibung aller Arzneimittel und voller Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten und Heilmitteln. Kosten für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren werden meistens nur teilweise übernommen. Krankentransporte sind Fahrten zum Arzt mit einem Krankenwagen oder Taxi und werden Patienten angeboten, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind, selbst einen Arzt aufzusuchen. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Krankentransporte in vollem Umfang.

Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung erhalten nach einer ambulanten Leistung eine Rechnung über die Höhe der Behandlungskosten. Die Rechnungen werden mitsamt den ausgestellten Rezepten bei der privaten Krankenversicherung eingereicht, welche die Kosten erstattet.

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