Zurück zum Rechner

Leistungen der PKV im Überblick

Bei einer privaten Krankenversicherung können Versicherte nicht nur einen umfassenden Krankenversicherungschutz im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich erwarten, sondern abhängig vom Tarif auch die Übernahme von Kosten alternativer Behandlungen und Heilpraktikerleistungen.

Amulante Behandlung

Alle Kosten für Arzneimittel werden dem Versicherten vom Versicherer erstattet. Dabei werden nach ärztlicher Verschreibung auch die Kosten für Bagatellarzneimittel abhängig vom Tarif übernommen. Bei einigen Tarifen verlangt der Krankenversicherer, dass der Versicherte einen Eigenanteil an den Arzneimittelkosten trägt. Kosten für Arznei, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel werden in vielen Tarifen in gleicher Höhe vom Versicherer erstattet.

Behandlung im Krankenhaus

Im Krankenhaus erfolgt die Unterbringung des Patienten abhängig vom Tarif im Einbett- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Chefarzt oder Vertreter, gegebenenfalls in einer Privatklinik. Die Chefarztbehandlung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Patient aus dem Krankenhaus entlassen wurde, aber noch ambulant behandelt wird. Die Höhe des Krankentagegeldes, Krankengeldes und der Entbindungspauschale ist vom Tarif abhängig. Die Kosten für einen Krankentransport übernimmt die private Krankenversicherung und bei Auslandsaufenthalten bei einem Rücktransport aus dem europäischen Ausland, teilweise für alle Länder bis zu einer bestimmten Höhe.

Psychotherapie

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung nötig ist, werden die Kosten bei vielen Tarifen für 20 Therapiesitzungen erstattet. Werden für eine Psychotherapie mehr Sitzungen in Anspruch genommen, erstattet der Versicherer die Kosten, wenn eine vorherige Zusage eingeholt worden ist. Die Bestimmungen hierfür sollte der Versicherungsvertrag enthalten. Vom Tarif ist die Höhe der Erstattung für Kuren und Heilkuren.

Zahnärztliche Behandlung

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung kann sich ein Versicherter bei Modultarifen individuell zusammenstellen. Ein Krankenversicherungsschutz im ambulanten und stationären Leistungsbereich muss immer bestehen. Bei zahnärztlichen Leistungen, Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen ist immer auch eine Kostenerstattung vorgesehen, die oft in der  Summe begrenzt ist (Zahnstaffel).

Die Bedingungen des Tarifs enthalten, bis zu welchem Gebührensatz der Versicherer die Behandlungen von Ärzten und Zahnärzten trägt. Der Gebührensatz kann maximal das 3,5Fache betragen.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Geschlecht*
. .
Beratung anfordern
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!
Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay