Leistungen der PKV & Leistungs-Berechnung
Abrechnung
Die Berechnung der Leistungen in der privaten Krankenversicherung übernehmen Ärzte und Zahnärzte und stellen dem Patienten die erbrachten medizinischen Leistungen in Rechnung. Teilweise rechnen Ärzte auch mit dem privaten Krankenversicherer ab. Krankenhäuser rechnen im Allgemeinen nicht mit dem Versicherten, sondern mit dem Versicherer ab.
Ärzte können Leistungen laut der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) in Rechnung stellen. Die Leistungen werden meistens zu Regelsätzen abgerechnet, doch können diese auch zu einem höheren Satz abgerechnet werden. Auch bei Heilmitteln wie Massagen, Heilkuren, Physiotherapie und Heilpraktikerleistungen kann die Leistung zu einem höheren Satz abgerechnet werden.
Besondere Leistungen privater Krankenversicherungen
Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschließen möchten, können die Unterbringung in einem Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer versichern, haben außerdem freie Arztwahl und können ohne Vorlegen einer Überweisung zum Facharzt gehen.
In der privaten Krankenversicherung können sich Angestellte, Selbstständige, Beamte, Ärzte und andere Personen versichern. Für diese Personengruppen werden verschiedene Tarife mit Leistungen angeboten, bei denen die Bedürfnisse der Versicherten berücksichtigt werden. Bei Vorerkrankungen müssen Versicherungsanwärter mit einem Risikoaufschlag oder damit das Leistungen ausgeschlossen werden rechnen.
Versicherungsschluss
Die Fragen vor Abschluss einer Krankenversicherung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung kann der Versicherer die Krankenversicherung kündigen oder dem Versicherungsanwärter den Abschluss der Versicherung verweigern. Bestehen Vorerkrankungen beim Versicherungsanwärter, kann der Versicherer den Antragsteller und die Inanspruchnahme des Tarifs ablehnen. In den Basistarif der privaten Krankenversicherungen wird jeder Antragsteller bei erfüllten Bedingungen aufgenommen. Für die Aufnahme in diesen Tarif ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, doch sind die Leistungen des Basistarifs oft teurer. Dieser Tarif wird wegen nicht vorhandener Gesundheitsprüfung oft auch von Personen mit höherem Gesundheitsrisiko gewählt. Damit Versicherte im Basistarif andere und weitere Leistungen in Anspruch nehmen können, ist ein Wechsel vom Basistarif in einen anderen Tarif möglich. Wenn die Bedingungen für einen anderen Tarif erfüllt sind, können Versicherte in die gewünschte Krankenversicherung wechseln. Der Versicherte kann bei privaten Versicherern den Basistarif in Anspruch nehmen, der ähnliche Leistungen wie eine gesetzliche Krankenversicherung bietet.
