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Kinder in der privaten Krankenversicherung

Kinder können in der PKV versichert werden. In einer privaten Krankenversicherung müssen Kinder versichert werden, wenn beispielsweise beide Elternteile privatversichert sind. Das Kind wird privatversichert werden, wenn die Eltern verheiratet oder nicht verheiratet und privatversichert sind. Kinder  können von Geburt an in der PKV versichert werden. Ein Elternteil des zu versichernden Kindes muss seit drei Monaten in der PKV versichert sein. Der Versicherungsschutz eines Neugeborenen darf nicht in einer Krankenversicherung mit größerem Leistungsspektrum versichert werden als der versicherte Elternteil abgeschlossen hat. Das Kind kann sofort nach der Geburt und spätestens nach zwei Monaten bei einem privaten Krankenversicherer versichert werden. In diesem Fall entfällt eine Gesundheitsprüfung.

Wenn Kinder in der PKV versichert werden, muss für das Kind in jeder privaten Krankenversicherung bei jedem Tarif eine Versicherungsprämie pro Monat gezahlt werden. Es gibt in der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes beziehungsweise die Möglichkeit, dass das Kind kostenlos familienversichert sein kann. Es gilt außerdem, dass die Mutter Prämien zahlen muss, wenn sie im Erziehungsurlaub ist.

Private Krankenversicherung eines Elternteils

Wenn nicht beide Elternteile privatversichert sind, kann für das Kind nicht in jedem Fall eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das Kind wird nicht in der PKV versichert werden, wenn ein Ehepartner in der PKV versichert und sein Einkommen den Betrag der Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder unter diesem Betrag liegt, der andere Ehepartner sich aber in der GKV versichern muss. Das Kind muss in diesem Fall in der GKV versichert werden. Für das Kind ist dann aber kein Beitrag in der GKV zu entrichten. Das Kind wird außerdem nicht in der PKV versichert, wenn der  Ehepartner bereits vor dem Jahr 2003 in der privaten Krankenversicherung versichert war und sein Einkommen maximal den Wert der Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht, der andere Ehepartner in der GKV versichert ist und das Kind in der GKV kostenlos mit versichert werden kann. In diesen Fällen wird das Kind in der GKV krankenversichert, auch wenn ein verheirateter Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert ist.

Wenn ein Elternteil, der gesetzlich versichert ist, ein über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegendes Einkommen hat und zudem mehr verdient als der Ehepartner, der privat versichert ist, kann das Kind bei einer privaten Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos versichert werden.

Nicht jedes Kind muss, wenn es privat krankenversichert werden soll, in der privaten Krankenversicherung der Mutter, des Vaters beziehungsweise in der beider Elternteile versichert werden. Die Tarife für Kinder sind meistens günstiger und auch der Selbstbehalt ist geringer als für Erwachsene. Bei einigen Tarifen wird außerdem ein verschieden hoher Selbstbehalt nach Lebensalter des Kindes vom Versicherer veranschlagt.

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