Umfang der Heilmittel
Als Heilmittel werden laut Gesetz Therapien und therapeutische Behandlungen verstanden, die der Heilung, Genesung, Rehabilitation sowie der Schmerzlinderung des Patienten dienen. Bei diesen Behandlungen können die Aufwendungen nicht mithilfe einer speziellen Gebührenordnung in Rechnung wie bei ärztlichen Behandlungen in Rechnung gestellt werden.
Alternativmedizin und Heilpraktikerleistungen
Zu den Heilmitteln gehören innerhalb eines tariflichen Leistungsangebot in der Regel nicht die Verfahren der Alternativmedizin. Ob der Versicherer Kosten für Akupunktur erstattet, kann vor Vertragsabschluss in einigen Tarifen gesondert festgelegt werden. Gleiches gilt für die Leistungen von Heilpraktikern. Wenn Heilpraktikerleistungen in Anspruch genommen werden, werden diese mitunter nicht wie Heilmittel erstattet. Die Berechnung der Aufwendungen für Heilmittel Privatversicherter beruht auf den Kosten, die gesetzliche Krankenversicherungen für die einzelnen Leistungen tragen und werden vom privaten Krankenversicherer in tarifabhängiger Höhe erstattet. Leistungen von Heilpraktikern können beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auch zusätzlich in den Versicherungsumfang aufgenommen werden. Für Versicherungsnehmer stehen auch besondere Tarife zur Verfügung, bei denen mehr Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind und Mittel der Homöopathie. Der Versicherte sollten für seinen Tarif in Erfahrung bringen, welche Heilpraktikerleistungen im Speziellen von der Versicherung erstattet werden, ob die Kostenberechnung von Heilpraktikern auch nach Hufelandverzeichnis anerkannt wird und der Rechnungsbetrag für ein Jahr begrenzt ist und wie hoch der Eigenanteil gegebenenfalls ist.
Kostenübernahme von Therapien
Die Kosten für Heilmittel werden in Abhängigkeit vom Versicherer bis zu 100 Prozent erstattet. Der Versicherungsanwärter sollte sich über den Umfang der erstattungsfähigen Heilmittel im Rahmen seines Tarifes informieren, da die Kosten nicht für jede physikalische Therapie übernommen werden, auch wenn sie grundsätzlich zu den Heilmitteln gehören wie beispielsweise Krankengymnastik. Zu den Heilmitteln zählt Krankengymnastik, ergotherapeutische und psychiotherapeutische Behandlungen, Logopädie, Sprach- und Sprechtherapie, Beschäftigungstherapien und Massagen.
Die Kostenübernahme für Heilmittel ist bei den einzelnen Krankenversicherungstarifen verschieden hoch. In einigen Fällen wird die prozentuale Höhe vorgegeben, in anderen Fällen unterliegt die Erstattung einem jährlichen Höchstbetrag oder es gilt beides. Personen, die Beihilfe beziehen, können einen geeigneten Prozentsatz wie auch für die Kostenübernahme anderer medizinischer Leistungen wählen.
Heilmittel nimmt ein Patient nicht bei einem Arzt in Anspruch, sondern durch ausgebildete Fachkräfte der Gesundheitsfachberufe. Masseure, Psychotherapeuten, Sprachtherapeuten und Logopäden bieten diese Leistungen an.
