Krankenversicherung für Grenzgänger
Eine private Krankenversicherung kann auch von Grenzgängern abgeschlossen werden, also von Personen, die in Deutschland wohnen, aber in einem angrenzenden Land erwerbstätig sind. Der Geltungsbereich des Krankenversicherungsschutzes des deutschen Anbieters muss sich auch auf den Aufenthalt wegen Erwerbsarbeit im angrenzenden Land beziehen.
Wenn man zum Beispiel Grenzgänger in der Schweiz ist, ist man zu einer Krankenversicherung verpflichtet. Erst wenn dafür eine Befreiung besteht, kann eine Krankenversicherung für Grenzgänger abgeschlossen werden, die der Arbeitgeber in der Schweiz akzeptiert. Mehrere Wochen vor Antritt der Arbeitsstelle in der Schweiz, sollte man die Beantragung einer geeigneten Krankenversicherung in die Wege leiten. Vom Schweizer Arbeitgeber wird nur das Vorhandsein einer Krankenversicherung geprüft. Gibt es keine Krankenversicherung, die für den Grenzgänger in der Schweiz besteht, fällt dieser automatisch unter den Versicherungsschutz einer schweizer Krankenversicherung. Der Grenzgänger kann in dem Fall jedoch nicht bestimmen, welche schweizer Krankenversicherung ihn versichert. Eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zunächst grundsätzlich seit dem bilateralen Abkommen vom Juni 2002. In welchem Umfang die in Deutschland bestehende Krankenversicherung die Gültigkeit des Versicherungsumfangs für die Schweiz gewährt, sollte mit dem Versicherer im Vorhinein geklärt werden. Möchte man sich als Grenzgänger mit Tätigkeit in der Schweiz schließlich doch bei einer schweizer Krankenversicherung versichern, so kann man von diesem Optionsrecht lediglich ein Mal Gebrauch machen.
Man kann sich also als Grenzgänger mit Tätigkeit in der Schweiz entweder bei einer schweizer Krankenversicherung versichern, bei einer deutschen Krankenkasse oder eine private Krankenvollversicherung eines deutschen Versicherers nutzen. Wer Versicherter bei einer schweizer oder deutschen Krankenkasse ist, ist nicht in vollem Umfang gegen Kosten abgesichert und sollte eine Krankenzusatzversicherung in Erwägung ziehen. Es lässt sich somit aber der Schutz der Krankenversicherung für Grenzgänger verbessern.
