Veränderungen durch die Gesundheitsreform
Seit dem 1. Januar 2009 sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Bei diesem besteht ein Kontrahierungszwang.
Nicht Versicherungspflichtige müssen ohne Leistungskürzungen und Risikozuschläge in die Versicherung aufgenommen werden, bei der sie den Antrag gestellt haben. Dies bedeutet, dass theoretisch auch chronisch Kranke, Menschen mit umfangreichen Vorerkrankungen sowie Ältere die Möglichkeit haben, sich ohne Zuschläge in der PKV zu versichern. Allerdings ist der Leistungsumfang des Basistarifs, der für sie in Frage kommt, nicht mit den anderen PKV-Tarifen zu vergleichen. Er bietet höchstens die gleichen Leistungen wie die GKV, eher jedoch weniger, da nur die verbindlich vorgeschriebenen Leistungen der GKV angeboten werden müssen.
