Vergleich der Hauptmerkmale von GKV und PKV
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Nur wenige Bundesbürger haben überhaupt die Wahl zwischen den beiden Kassensystemen.
Diejenigen, die wählen können, müssen in ihrer Entscheidung eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen. Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal festlegen, ob ein System besser ist als das andere, denn beide haben Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle soll einen kurzen Überblick über die Hauptmerkmale der beiden Systeme geben:
|
Kriterien |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
|
Mitgliedschaft |
Gesetzliche Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG); Freiwillige Versicherung möglich |
Freiwillige Versicherung für alle Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen über der JAEG, Beamte, Selbständige und versicherungsbefreite Studierende |
|
Mitversicherung |
Kinder eines GKV-Mitgliedes bis 18 Jahre (wenn der andere Elternteil auch GKV-versichert ist), nicht berufstätige Kinder bis maximal 24 Jahre, bei Berufsausbildung bis maximal 26 Jahre; unbegrenzt bei schwerer körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung;
Ehepartner und eingetragener Lebenspartner mit geringfügiger oder keiner Beschäftigung |
Keine Mitversicherung, aber Nachversicherung von Kindern mit eigenem Vertrag möglich, in der Regel ohne Risikoprüfung und Wartezeit, wenn der Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist
|
|
Beiträge |
In der Satzung festgelegt, einkommensabhängig;
Relativ gleich bleibende Beiträge;
|
Individuell vertraglich geregelt, abhängig von: Zusätzliche Altersrückstellungen |
|
Beitragsbefreiung |
Bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
Keine Befreiung
|
|
Abrechnung |
Sachleistungsprinzip: Zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse
|
Kostenerstattungsprinzip: Zwischen Leistungserbringer und Patient, Rückerstattung durch die Krankenkasse
|
|
Leistungen |
Festgelegt im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches |
Individuell zu vereinbaren, je nach Tarif unterschiedlich |
|
Wahlmöglichkeiten |
Verpflichtend angebotene und freiwillige Wahltarife als zusätzliches Angebot |
Zahlreiche Zusatzversicherungen |
|
Ausland |
Versichert in der EU und Ländern mit beidseitigem Sozialversicherungs-abkommen über Europäische Gesundheitskarte; Nicht eingeschlossen: Behandlung außerhalb dieser Staaten, Krankenrücktransport außerhalb Deutschlands generell |
In der Regel auch im europäischen Ausland versichert
|
