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Vergleich der Hauptmerkmale von GKV und PKV

In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Nur wenige Bundesbürger haben überhaupt die Wahl zwischen den beiden Kassensystemen.

Diejenigen, die wählen können, müssen in ihrer Entscheidung eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen. Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal festlegen, ob ein System besser ist als das andere, denn beide haben Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle soll einen kurzen Überblick über die Hauptmerkmale der beiden Systeme geben:

 

Kriterien

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Mitgliedschaft

Gesetzliche Versicherungspflicht für

alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG);

Freiwillige Versicherung möglich

Freiwillige Versicherung für

alle Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen über der JAEG, Beamte, Selbständige und versicherungsbefreite Studierende

Mitversicherung

Kinder eines GKV-Mitgliedes bis 18 Jahre (wenn der andere Elternteil auch GKV-versichert ist), nicht berufstätige Kinder bis maximal 24 Jahre, bei Berufsausbildung bis maximal 26 Jahre; unbegrenzt bei schwerer körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung;

 

Ehepartner und eingetragener Lebenspartner mit geringfügiger oder keiner Beschäftigung

Keine Mitversicherung, aber Nachversicherung von Kindern mit eigenem Vertrag möglich, in der Regel ohne Risikoprüfung und Wartezeit, wenn der Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist

 

 

 

 

 

Beiträge

In der Satzung festgelegt, einkommensabhängig;

 

Relativ gleich bleibende Beiträge;

 

 

Individuell vertraglich geregelt, abhängig von:
Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen,
Leistungsumfang, Tarif;

Zusätzliche Altersrückstellungen

Beitragsbefreiung

Bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub

Keine Befreiung

 

Abrechnung

Sachleistungsprinzip: Zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse

 

Kostenerstattungsprinzip: Zwischen Leistungserbringer und Patient, Rückerstattung durch die Krankenkasse

 

Leistungen

Festgelegt im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches

Individuell zu vereinbaren, je nach Tarif unterschiedlich

Wahlmöglichkeiten

Verpflichtend angebotene und freiwillige Wahltarife als zusätzliches Angebot

Zahlreiche Zusatzversicherungen

Ausland

Versichert in der EU und Ländern mit beidseitigem Sozialversicherungs-abkommen über Europäische Gesundheitskarte;

Nicht eingeschlossen: Behandlung außerhalb dieser Staaten, Krankenrücktransport außerhalb Deutschlands generell

In der Regel auch im europäischen Ausland versichert

 

 

 


 

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