DKV BestMed BM4 – der umfassende private Krankenversicherungsschutz
Der Tarif BestMed BM4 ist einer der Top-Tarife der DKV. Neben hervorragenden Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich überzeugen die überschaubaren Beiträge und der frei wählbare Selbstbehalt von 400 bis 1.600 Euro jährlich. Auf Wunsch kann auf eine Selbstbeteiligung auch ganz verzichtet werden.
In allen Bereichen hat der Versicherte die freie Arztwahl. Damit kann dieser seinen Spezialisten nach Wunsch direkt aufsuchen. Eine vorhergehende Konsultation des Hausarztes ist hier nicht notwendig. Dabei beschränkt sich die Auswahl nicht allein auf die Schulmedizin. Auch Behandlungen durch Heilpraktiker oder anerkannte Alternativmediziner werden zu 80 Prozent erstattet, und das bis zu einer Summe von jeweils 1.000 Euro im Jahr.
Vorsorgeuntersuchungen sind nicht nur vollständig erstattungsfähig, sondern gelten auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus und ohne Altersbegrenzungen. Auch die vollständig gezahlten Schutzimpfungen beschränken sich nicht allein auf die vom zuständigen Bundesinstitut empfohlenen Impfungen, sondern umfassen auch Reiseschutzimpfungen. Arznei-, Verband-, und Heilmittel werden ebenso vollständig von der Versicherung abgedeckt wie die Hilfsmittel, die von der DKV bezogen werden. Sollte man die Hilfsmittel nicht über die Versicherungsgesellschaft beziehen, werden diese noch immer zu 80 Prozent erstattet. Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen werden mit bis zu 500 Euro innerhalb von zwei Jahren bezuschusst.
Bei stationären Aufenthalten gilt, dass die Leistungen nicht mit der Behandlung im Krankenhaus enden. Jedoch überzeugen bereits hier die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Darüber hinaus stehen dem Versicherten für bis zu vier Wochen täglich 30 Euro Tagegeld für einen Kur- oder Sanatoriumsaufhalt zur Verfügung. Dieser Anspruch gilt für jeweils drei Jahre.
Sollte eine Behandlung bei einem Zahnarzt notwendig sein, lohnt es sich, einen der Kooperationspartner der DKV auszuwählen. So erhöht sich nicht nur die für Zahnreinigungen zur Verfügung stehende Summe von 100 auf 200 Euro, sondern auch der Erstattungssatz für Zahnersatz von 75 auf 85 Prozent. Allgemeine Zahnbehandlungen werden natürlich von der Zahnarztwahl unabhängig zu 100 Prozent übernommen. Das gilt auch für kieferorthopädische Behandlungen von Personen, die das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei zahnmedizinsichen Behandlungen müssen die Rechnungshöchstbeträge in den ersten fünf Versicherungsjahren beachtet werden. Diese sind gestaffelt und dürfen etwa im ersten Jahr die Summe von 1.000 Euro nicht übersteigen. Diese Begrenzung entfällt ab dem sechsten Jahr.
Sollten in einem Jahr keine Leistungen bei der Versicherung abgerechnet werden, erhält der Versicherungsnehmer bis zu 2,8 Monatsbeiträge zurück.
Die Leistungen in der Übersicht (die Kosten werden, sofern nicht ausdrücklich erwähnt, zu 100 Prozent übernommen):
Ambulante Behandlungen:
- Ambulante Behandlungen und Arzthonorare bei freier Arztwahl
- Arznei- und Verbandmittel
- Hilfsmittel, wenn über die DKV bezogen, sonst beträgt die Kostenerstattung 80 Prozent
- Sehhilfen bis zu 500 Euro innerhalb von 24 Monaten
- 30 Sitzungen Psychotherapie (bei weiteren Sitzungen sinkt die Kostenerstattung stufenweise auf 70 Prozent)
- Heilpraktiker werden bis zu einer Summe von 1.000 Euro pro Jahr zu 80 Prozent erstattet.
- Alternativmedizin wird bis zu einer Summe von 1.000 Euro pro Jahr zu 80 Prozent erstattet.
- Künstliche Befruchtungen
Stationäre Behandlungen:
- Chefarztbehandlung
- Zweibettzimmer
- 30 Euro Tagesgeld für Kuren bis zu einer Dauer von vier Wochen (alle drei Jahre)
Zahnärztliche Behandlungen:
- Zahnbehandlungen und -prophylaxe
- Zahnersatz, wobei die Anzahl an Implantaten pro Kiefer auf sechs begrenzt ist, wird bei „goDentis“ Zahnärzten zu 85 Prozent erstattet, sonst zu 75 Prozent.
- Kieferorthopädie bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
- Für professionelle Zahnreinigung bei „goDentis“ Zahnärzten stehen jährlich 200 Euro zur Verfügung, sonst beträgt die Summe 100 Euro.
- In den ersten fünf Jahren gelten für den Zahnbereich Rechnungshöchstbeträge. Diese erhöhen sich in jedem Versicherungsjahr stufenweise und entfallen ab dem sechsten Versicherungsjahr ganz.
Auslandsschutz:
- Es gilt ein zeitlich unbegrenzter weltweiter Versicherungsschutz.
