DKV BestMed BM5 – der Premium-Tarif der DKV
Der DKV-Tarif BestMed BM 5 richtet sich an all diejenigen, die bei der medizinischen Versorgung keine Kompromisse eingehen wollen. Von den höchsten Erstattungsbeträgen beim Zahnersatz über Kinderwunschbehandlungen und Lasik-Operationen bis hin zur Behandlung durch Top-Experten im Falle von schweren Krankheiten – die abgedeckten Leistungen sind allumfassend. Der frei wählbare Selbstbehalt zwischen 400 und 1600 Euro, auf den auch ganz verzichtet werden kann, sorgt dafür, dass die monatlichen Beiträge überschaubar sind. Und in leistungsfreien Jahren erhält man bis 2,8 der Monatsbeiträge zurückerstattet.
Die Leistungen des Tarifs BestMed BM5 umfassen in allen Bereichen die modernsten Behandlungsmethoden, was auch alternativ-medizinische Ansätze oder Behandlungen bei einem Heilpraktiker umfasst. Dabei werden die Kosten in weiten Teilen vollständig getragen. Dies umfasst auch Sonderleistungen, wie künstliche Befruchtungen, Lasik-Operationen, Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung in Einbettzimmern bei stationären Aufenthalten. Und wenn doch eine Begrenzung gegeben ist, sind die Summen äußerst großzügig bemessen. So liegen diese für alternative Behandlungen beispielsweise bei 5.000 Euro im Jahr.
Bei ambulanten Behandlungen hat der Versicherte die freie Arztwahl. Dabei sind die Kosten für Schulmediziner ebenso wie für Heilpraktiker unbegrenzt erstattungsfähig. Dies gilt ebenso für empfohlene Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, wobei hier keine Einschränkungen gelten. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel werden zu 100 Prozent erstattet. Dies gilt auch für Sehhilfen bis zu einer Summe von 600 Euro innerhalb von zwei Jahren.
Bei Krankenhausaufenthalten sind nicht nur die Unterbringung in einem Einbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt durch die Versicherung abgedeckt, sondern auch die Hinzunahme eines Experten, wenn dies die Schwere des Krankheitsverlaufs erfordert. Dabei kann das Honorar auch den Höchstsatz der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überschreiten.
Im zahnärztlichen Bereich sind nicht nur allgemeinen Behandlungskosten einschließlich der Prophylaxe voll erstattungsfähig, sondern auch kieferorthopädische Korrekturen, sofern der Versicherte das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zahnersatzbehandlungen werden bis zu 90 Prozent ersetzt, sofern der Eingriff durch einen kooperierenden Zahnarzt durchgeführt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, verringert sich der Erstattungsbetrag auf 80 Prozent der Kosten.
Abgerundet wird der Tarif BestMed BM5 durch einen zeitlich unbegrenzt und weltweit gültigen Auslandsversicherungsschutz.
Die Leistungen des BestMed BM5 im Überblick:
Stationäre Heilbehandlungen (werden grundsätzlich vollständig übernommen):
- Wahlärztliche Behandlung, inklusive Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Einbettzimmer
- Hinzuziehung eine Experten, dessen Honorar auch die Höchstsätze der GOÄ überschreiten kann
- Anfallende Transportkosten
- Sonstige Krankenhausleistungen
- Für jeweils 36 Monate können für bis zu vier Wochen 30 Euro Tagesgeld für Kuren und Sanatoriumsaufhalte erhalten werden.
Ambulante Heilbehandlungen (werden, soweit nicht anders angegeben, vollständig übernommen):
- Freie Arztwahl
- Heilpraktikerbehandlungen
- Alternativ-medizinische Behandlungen bis zu einer Summe von 5.000 Euro
- Arznei- und Verbandmittel
- Hilfsmittel, wenn über den Versicherer erhalten, sonst Kostenerstattung zu 80 Prozent
- Sehhilfen bis zu 600 Euro für zwei Jahre
- 30 Sitzungen Psychotherapie; ab der 31. Sitzung beträgt die Kostenerstattung 80 Prozent und ab der 61. Sitzung 70 Prozent
- Künstliche Befruchtungen
- Lasik-Operationen nach Kostenübernahmezusage
Zahnärztliche Behandlungen:
- Zahnbehandlungen
- Prophylaxe
- Kieferorthopädische Eingriffe bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
- Zahnersatz: Für bis zu acht Implantate je Kiefer bei „goDentis“ Zahnärzten werden die Kosten zu 90 Prozent erstattet, sonst zu 80 Prozent.
- 200 Euro für professionelle Zahnreinigungen bei kooperierenden Zahnärzten; sonst beträgt die Summe 100 Euro.
- Bis zum einschließlich vierten Versicherungsjahr gelten Rechnungshöchstbeträge. So dürfen im ersten Jahr die Kosten für zahnmedizinsche Leistungen die Summe von 1.000 Euro nicht überschreiten. Diese Summe erhöht sich bis zum vierten Jahr um jeweils 1.000 Euro. Ab dem fünften Versicherungsjahr können die Rechnungen unbegrenzt eingereicht werden.
Sonstige Leistungen:
- Es gilt ein zeitlich unbegrenzter und weltweit gültiger Auslandsversicherungsschutz.
