DKV BestMed BM1 – der Einsteiger-Schutz der DKV
Bei dem Tatrif BestMed BM1 handelt es sich um eine private Krankenvollversicherung, die einen preiswerten Einstieg in eine private Krankenversicherung darstellt. Die Leistungen decken sowohl den ambulanten, stationären als auch den zahnmedizinischen Bereich ab. Darüber hinaus besteht ein europaweiter Auslandskrankenschutz. Dieser gilt für Aufenthalte, die die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten, auch im außereuropäischen Ausland. Der Selbstbehalt beträgt für diesen Tarif 1.200 Euro. Für Kinder und Jugendliche beträgt der Selbstbehalt nur die Hälfte.
Für ambulante Behandlungen gilt, dass für eine vollständige Kostenrückerstattung das Hausarzt-Prinzip eingehalten werden muss, d.h., dass die Erstbehandlung immer durch den Primärarzt erfolgen muss. Eine Behandlung durch einen Spezialisten erfordert somit die Überweisung durch den Haus- bzw. Primärarzt. Sollte man sich unmittelbar an einen Spezialisten wenden, werden die Behandlungskosten zu 75 Prozent getragen. Medikamente werden im Tarif BestMed 1 vollständig erstattet. Dies gilt für Generika (also hinsichtlich der Inhaltsstoffe und Wirkung mit Originalpräparat identische Arzneien) und Medikamente, für die kein Generika existiert. Wird statt eines Generikas das Originalpräparat erworben, können die entstanden Kosten nur zu 75 Prozent gedeckt werden. Ausgaben für Heil- und große Hilfsmittel, wie Rollstühle, werden durch die Versicherung zu 100 Prozent beglichen. Für Hilfsmittel gilt, dass diese über die DKV bezogen werden müssen. Kleine Hilfsmittel, wie Bandagen, müssen zu 20 Prozent durch den Versicherten selbst getragen werden. Rechnungen für Brillen und Kontaktlinsen können innerhalb von 24 Monaten bis zu einer Summe von 100 Euro eingereicht werden.
Stationäre Behandlungen werden vollständig erstattet. Dies umfasst neben der belegärztlichen Behandlung auch die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Sollte der Krankenhausaufenthalt länger als 91 Tage dauern, zahlt man ab dem 92. Tag für die Dauer des stationären Aufenthalts keine Beiträge für die Krankenversicherung mehr.
Für Behandlungen beim Zahnarzt gilt ein Maximalerstattungsbetrag von 1.000 Euro im Jahr. Des Weiteren können die Kosten für Zahnbehandlungen und -prophylaxe vollständig, für Zahnersatz und Inlays zu 50 Prozent und für Kieferorthopäde zu 70 Prozent erstattet werden. Kieferorthopädische Eingriffe sind nur für Kinder und Jugendliche bis zu 19 Jahren vorgesehen. Eine Beitragsrückerstattung ist möglich. Diese beträgt bis zu 2,4 Monatsbeiträge in leistungsfreien Jahren.
Die Leistungen und die jeweiligen Erstattungsbeträge des BestMed BM1:
Ambulante Heilbehandlungen:
- Primärärztliche Behandlung (100-prozentige Kostenübernahme)
- Medikamente (100-prozentige Kostenübernahme für Generika bzw. Medikamente ohne Alternative)
- Große Hilfsmittel bei Bezug über die DKV (100-prozentige Kostenübernahme)
- Kleine Hilfsmittel, wie Bandagen (80-prozentige Kostenübernahme)
- Sehhilfen bis zu 100 Euro innerhalb von zwei Jahren
Stationäre Heilbehandlungen:
- Allgemeine Krankenhausleistungen (100-prozentige Kostenübernahme)
- Behandlung durch den Belegarzt (100-prozentige Kostenübernahme)
- Mehrbettzimmer (100-prozentige Kostenübernahme)
- Transporte (100-prozentige Kostenübernahme)
Zahnmedizinische Heilbehandlungen:
- Zahnbehandlungen, -prophylaxe (100-prozentige Kostenübernahme)
- Zahnersatz (50-prozentige Kostenübernahme)
- Kieferorthopädie bis zum vollendeten 19. Lebensjahr (70-prozentige Kostenübernahme)
- Für alle zahnmedizinischen Behandlungen gelten Rechnungshöchstbeträge von maximal 1.000 Euro pro Jahr.
Auslandskrankenschutz:
- Europaweiter Krankenschutz
- Für Aufenthalte von bis zu drei Monaten gilt auch ein weltweiter Schutz.
