Der Debeka Tarif WK – die private Krankenzusatzversicherung für stationäre Aufenthalte
Bei dem Tarif WK handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich. Dies bedeutet, dass es sich nicht um einen vollwertigen Versicherungsschutz handelt sondern diesen ergänzt. So können sowohl privat Versicherte als auch Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse diesen Tarif abschließen und so von den erweiterten Leistungen profitieren. Die Voraussetzung für eine Versicherung im Tarif WK ist, dass bereits eine Versicherung besteht, die die allgemeinen Krankenhausleistungen abdeckt. Es bestehen insgesamt 17 Tarifstufen, die festlegen, wie hoch der Erstattungssatz für die Leistungen ist. Die Kostenerstattung kann zwischen 15 und 100 Prozent betragen.
Vor allem gesetzlich Versicherte aber auch privat Versicherte mit günstigen Tarifen werden bei stationären Heilbehandlungen feststellen, dass die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer unkomfortabel ist. Des Weiteren widmet der behandelnde Belegarzt aufgrund der Arbeitsbelastung oder der Spezialisierung in einem anderen Fachbereich dem Patienten nicht immer die Aufmerksamkeit, die dieser sich wünscht. Genau hier setzt der Tarif WK an und bietet eine deutlich besser medizinische Behandlung und Unterbringung. So besteht für Versicherte ein Anspruch auf die Unterkunft in einem Zweibettzimmer und eine gesonderte, berechenbare Behandlung. Letzteres bedeutet, dass die Behandlung nicht nur durch den Belegarzt oder diensthabenden Arzt durchgeführt wird, sondern der Versicherte frei zwischen den Ärzten wählen kann. Dies schließt auch den Chefarzt mit ein.
Weiterhin erhält der Versicherte ein Krankenhaustagegeld von acht Euro pro Tag. Dieses erhöht sich um bis zu 42 Euro pro Tag, wenn der Versicherte auf Wahlleistung, also die wahlärztliche Behandlung oder die Unterbringung im Zweibettzimmer, verzichtet. Die exakte Höhe des Ersatz-Krankenhaustagegeldes ist von der gewählten Tarifstufe abhängig. Sollte es sich nur um eine teilstationäre Behandlung handeln wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt. Dies gilt auch für das Ersatz-Krankenhaustagegeld. Weiterhin steht dem Versicherten eine pauschale Einmalzahlung zu, wenn bei einer Entbindung auf einen stationären Aufenthalt verzichtet wird. Die Höhe dieser Pauschale ist ebenfalls von der Tarifstufe abhängig und kann zwischen 72 Euro und 184 Euro betragen.
Die Leistungen des Zusatztarifs WK im Überblick:
Stationärer Bereich (der Erstattungssatz ist von der Tarifstufe abhängig):
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- Wahlärztliche Behandlung
- Krankenhaustagegeld
- Ersatz-Krankenhaustagegeld, falls der Versicherte auf Wahlleistungen verzichtet (die Höhe ist von der Tarifstufe abhängig).
- Entbindungspauschale, wenn auf eine stationäre Unterbringung verzichtet wird (die Höhe ist von der Tarifstufe abhängig).
