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Der Debeka Tarif TG – der Zusatztarif für Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

Es handelt sich bei dem Tarif TG um eine private Zusatzversicherung. Diese ergänzt die Leistungen, die durch eine private Krankenvollversicherung oder die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gewährleistet werden. Die Krankentagegeldversicherung fängt Verdienstausfälle in Folge des Verlusts der Arbeitsfähigkeit durch Unfall oder Krankheit ab. Dies ist notwendig, da bei längerem Krankheiten der Arbeitgeber nach der sechsten Woche die Lohnzahlung einstellt. Jedoch  deckt die Fortzahlung durch die Krankenversicherung bzw. Krankenkasse nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens. Für Selbstständige wiegt der Fall noch schwerer, da das Einkommen zumeist sofort entfällt, wenn nicht mehr gearbeitet werden kann.

Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung ist ein festes Beschäftigungsverhältnis oder ein nachgewiesenes regelmäßiges Einkommen durch eine berufliche Selbstständigkeit. Bei Verlust des Arbeitsplatzes müssen die Bemühungen bei der Arbeitssuche gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden. Ansonsten endet die Versicherung. Dies gilt auch beim Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

Die Höhe des zu versichernden Krankentagegeldes sollte sich an der Höhe des letzten Einkommens orientieren. Abhängig von der gewählten Tarifstufe beginnt die Auszahlung des Krankentagegeldes frühestens am 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. In der Tarifstufe TG 366 wird erst ab dem 366. Tag das Krankentagegeld gezahlt. Insgesamt stehen zwölf Tarifstufen und damit auch zwölf verschiedene Zeitpunkte für den Beginn der Zahlungen des Krankentagegeldes zur Auswahl. Die Dauer der Zahlungen ist zeitlich nicht begrenzt, geht aber nicht über das Versicherungsverhältnis hinaus. Somit enden die Zahlungen bei der Beendigung der Versicherung.

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