Der Debeka Tarif PNZ – die private Krankenzusatzversicherung für Auslandskrankenschutz und Zahnersatz
Der Tarif PNZ ist eine private Krankenzusatzversicherung. Diese umfasst somit nicht alle notwendigen Leistungen um einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz zu gewähren. Daher ist die Versicherung in den Debeka-Tarifen PNS, PNWS oder PN zwingend erforderlich um den Zusatztarif PNZ abzuschließen.
Im zahnmedizinischen Bereich erhöht der Tarif PNZ die Erstattungssätze. So werden in den Haupttarifen PNS, PNWS oder PN die zahnärztlichen Leistungen, die über die Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zu 70 Prozent erstattet. Dieser Erstattungssatz erhöht sich durch den Zusatztarif PNZ auf 90 Prozent. Dieser gilt für Zahnbehandlungen wie Zahnersatz, chirurgische Zahnleistungen, Zahnprophylaxe, Behandlungen der Mundschleimhaut oder kieferorthopädische Korrekturen.
Des Weiteren verfügt der Versicherte über einen Auslandskrankenschutz. Dieser ist weder örtlich noch zeitlich begrenzt. Die Leistungen umfassen sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen. Auch die Kosten für einen Rücktransport werden abgedeckt, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Rücktransport zum Wohnsitz des Versicherten oder zum nächstmöglichen geeigneten Krankenhaus in der Bundesrepublik erfolgen. Darüber hinaus muss eine medizinische Notwendigkeit für den Transport bestehen. Diese liegt vor, wenn der Rücktransport durch einen Arzt angewiesen ist und die im Aufenthaltsland geltenden medizinischen Standards dazu führen könnten, dass eine Behandlung zur Beeinträchtigung der Gesundheit des Versicherten zu erwarten ist. Weiterhin ist die Überführung im Todesfall erstattungsfähig. Die Kosten für eine Bestattung im Aufenthaltsland werden erstattet. Deren Höhe darf die Kosten, die eine Überführung in die Bundesrepublik gekostet hätte, nicht überschreiten.
Die Leistungen des Tarifs PNZ:
Zahnärztlicher Bereich:
- Kieferorthopädische Leistungen werden zu 90 Prozent erstattet.
- Zahnprophylaktische Leistungen werden zu 90 Prozent erstattet.
- Zahnchirurgische Leistungen werden zu 90 Prozent erstattet.
- Zahnersatzleistungen werden zu 90 Prozent erstattet.
Auslandsversicherung:
- Weder zeitlich noch räumlich begrenzt
- Ambulanten Heilbehandlungen
- Stationäre Heilbehandlungen
- Notwendiger Rücktransport zum Wohnort des Versicherten oder zum nächstmöglichen geeigneten Krankenhaus
- Bestattung im Ausland (die Kosten der Beerdigung dürfen die einer Überführung nicht überschreiten)
- Überführung nach Deutschland im Todesfall
