Der Debeka Tarif PNS – der PKV-Tarif für Angestellte und Selbstständige mit dem überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis

Der Tarif PNS sieht eine Selbstbeteiligung vor. In der Tarifstufe PNS I beträgt diese 760 Euro und in der Stufe PNS II 1.230 Euro. Für versicherte Kinder und Jugendliche halbiert sich der Selbstbehalt. Der Selbstbehalt gilt in allen Bereichen. Er findet bei stationären und ambulanten Heilbehandlungen ebenso Berücksichtigung, wie bei zahnärztlichen Leistungen.

Abzüglich des Selbstbehalts werden die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich vollständig übernommen. Dies umfasst neben den ärztlichen Leistungen auch die Leistungen, die  durch einen Heilpraktiker erbracht werden. Eine psychotherapeutische Behandlung ist erstattungsfähig, sofern die Zahl der Sitzungen nicht über 20 im Jahr liegt. Des Weiteren muss die Psychotherapie durch einen Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden. Alternativ ist es auch nichtärztlichen psychologischen Psychotherapeuten, sofern diese im Arztregister eingetragen sind, bzw. Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten gestattet, die Behandlung durchzuführen.

Medikamente werden ebenso zu 100 Prozent erstattet, wie Heilmittel. Letztere umfassen zum Beispiel Heilbäder, Packungen, Massagen oder Wärmebehandlungen. Hilfsmittel sind ebenfalls voll erstattungsfähig, allerdings gilt für Hilfsmittel für einige tariflich festgehaltene Hilfsmittel eine Rechnungshöchstsumme von 620 Euro. Dies umfasst auch Sehhilfen. Bei Brillen kommt hinzu, dass Brillengestelle bis zu einer Summe von maximal 180 Euro erstattungsfähig sind.

Bei stationären Behandlungen sind neben den allgemeinen Leistungen des Krankenhauses auch die Aufwendungen für ein Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt abgedeckt. Sollte man auf die wahlärztliche Behandlung und die gesonderte Unterbringung verzichten, erhält man einen finanziellen Ausgleich in der Höhe von 50 Euro pro Tag.

Im zahnmedizinischen Bereich betragen die Erstattungssätze zumeist 70 Prozent. Dies gilt insbesondere für Leistungen wie Zahnersatz, Kieferorthopädie aber auch für die Zahnprophylaxe. Allgemeine Vorsorge- und Routineuntersuchungen werden hingegen vollständig erstattet.
Bei Kuraufenthalten erhält der Versicherte ein Tagegeld von 22 Euro. Die Kur darf hierfür nicht länger als vier Wochen dauern. Ein erneuter Anspruch auf dieses Tagegeld besteht nach drei Kalenderjahren.

Für alle Leistungen gilt, dass die Honorare von Ärzten und Zahnärzten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erstattet werden.

Der Tarif PNS in der Übersicht:

Leistungen im ambulanten Bereich (werden abzüglich des Selbstbehalts vollständig übernommen):

  • Honorare und Behandlungskosten (bis zum Höchstsatz der GOÄ)
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilpraktiker
  • psychotherapeutische Sitzungen (maximal 20 im Jahr)
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel (einige Hilfsmittel sind auf den Rechnungshöchstbetrag von 620 Euro begrenzt)
  • Brillengestelle werden bis zu einem Betrag von 180 Euro erstattet.
  • Transporte

Leistungen im stationären Bereich (abzüglich des Selbstbehalts vollständig übernommen):

  • Honorare und Behandlungskosten auch für Chefarztbehandlung (bis zum Höchstsatz der GOÄ)
  • Zweibettzimmer
  • Transporte
  • Sollte auf die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Zweibettzimmer verzichtet werden, erhält der Versicherte ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in der Höhe von bis zu 50 Euro.

Leistungen im zahnärztlichen Bereich (abzüglich des Selbstbehalts und mit Ausnahme der Vorsorgeuntersuchungen zu 70 Prozent übernommen. Die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100 Prozent übernommen):

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Kieferorthopädische Leistungen
  • Prothetische Leistungen
  • Bis zum einschließlich zweiten Versicherungsjahr dürfen die Zahnrechnungen insgesamt nicht höher als 1.000 Euro sein. Diese Beschränkung entfällt ab dem dritten Versicherungsjahr.

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