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Der Debeka Tarif PN – der günstige Krankenvollversicherungstarif für Angestellte und Selbstständige

Der Tarif PN der privaten Krankenversicherung Debeka setzt eine grundsätzliche Selbstbeteiligung von zehn Prozent voraus. Diese ist jedoch auf eine Summe von 400 Euro jährlich beschränkt. Somit werden nach Ausschöpfung dieser Summe alle weiteren anfallenden Kosten zu 100 Prozent übernommen. Des Weiteren sind die Kosten, die im Rahmen von stationären Aufenthalten entstehen, davon ausgenommen.

Vor allem im ambulanten Bereich kommt die Selbstbeteiligung von 10 Prozent zur Anwendung. Somit beträgt der Erstattungssatz für die nachfolgenden Leistungen zunächst 90 Prozent. Die ambulanten Leistungen des Tarifs PN umfassen neben ärztlichen Leistungen auch die Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Psychotherapeutische Sitzungen sind erstattungsfähig sofern die Zahl der Sitzungen nicht über 20 im Jahr liegt. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Sitzungen durch einen Arzt, Heilpraktiker oder einen im Arztregister eingetragenen psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Darüber hinaus sind psychotherapeutische Sitzungen erstattungsfähig, wenn diese ein Arzt oder Heilpraktiker verschriebenen hat. Medikamente und Heilmittel sind vollständig durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Für Hilfsmittel gilt eine Rechnungshöchstsumme von 620 Euro. Bei Sehhilfen ist die Kostenübernahme für Brillengestelle auf 180 Euro begrenzt.

Bei stationären Heilbehandlungen werden die Aufwendungen für Behandlung, Pflege und Unterkunft zu 100 Prozent erstattet. Dies umfasst auch die Unterbringung in einem Einbettzimmer und die privatärztliche Behandlung. Sollte auf Wahlleistungen verzichtet werden, hat der Versicherte einen Anspruch auf ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in der Höhe von 50 Euro.

Mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen, die zu 100 Prozent erstattet werden, werden zahnärztliche Leistungen zu 70 Prozent erstattet. Dies umfasst unter anderem Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnprophylaxe und zahntechnische Leistungen. In den ersten zwei Versicherungsjahren sind die Leistungen im Zahnbereich auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt diese Begrenzung.

Kuraufenthalte werden mit bis zu 22 Euro pro Tag unterstützt. Die Dauer der Kur ist auf maximal vier Wochen begrenzt. Ein erneuter Anspruch besteht erst wieder nach drei Jahren.

Der Tarif PN im Detail:

Leistungen im ambulanten Bereich werden grundsätzlich zu 90 Prozent erstattet. Sollte die Selbstbeteiligung mehr als 400 Euro im Jahr betragen steigt der Erstattungssatz auf 100 Prozent:

  • Behandlungskosten
  • Medikamente
  • Behandlungen durch einen Heilpraktiker
  • Bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel bis zu einer Summe von 620 Euro
  • Bei Sehhilfen sind die Brillengestelle auf 180 Euro begrenzt
  • Transportkosten

Leistungen im stationären Bereich werden grundsätzlich vollständig erstattet:

  • Allgemeine Behandlungs- und Unterbringungskosten
  • Einbettzimmer
  • Wahlärztliche Behandlung
  • Transporte
  • Bei Verzicht auf Wahlleistungen erhält der Versicherte ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von bis zu 50 Euro.

Leistungen im zahnärztlichen Bereich werden mit Ausnahme der Vorsorgeuntersuchungen (die vollständig von der Versicherung abgedeckt sind) zu 70 Prozent erstattet:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe
  • In den ersten zwei Versicherungsjahren dürfen die Rechnungen die Summe von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ab dem dritten Versicherungsjahr gelten keine Beschränkungen.

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