Zurück zum Rechner

Der Debeka Tarif BZB – Der Zusatztarif für stationäre Heilbehandlungen für Beamte und Beamtenanwärter

Bei dem Tarif BZB handelt es sich um einen Zusatztarif, der die Leistungen bei stationären Aufenthalten regelt. Es handelt sich somit nicht um eine eigenständige Vollversicherung. Vielmehr wird diese vorausgesetzt, um sich im Tarif BZB versichern zu können. Weiterhin ist eine Versicherung nur möglich, wenn man beihilfeberechtigt ist. Dies ist gegeben, wenn die zu versichernde Person Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter des Bundes, Landes oder der Gemeinde ist. Ob das Dienstverhältnis noch besteht oder ob die Person bereits pensioniert ist, ist dabei unerheblich. Der Erstattungssatz der Versicherung ist davon abhängig, wie hoch der Beihilfesatz des Versicherten ist. So ergänzen die Tarifstufen BZB20, BZB30 und BZB50 die Beihilfe um die jeweils fehlenden 20, 30 und 50 Prozent.

Der Tarif BZB ermöglicht die privatärztliche Behandlung im Rahmen stationärer Heilbehandlungen. Es werden die Honorare bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Sollte eine versicherte Person statt der stationären Entbindung eine Geburt in der eigenen Wohnung bevorzugen, erhält diese einen von der Tarifstufe abhängige Pauschale. Diese liegt zwischen 32 und 80 Euro. Bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich die Summe entsprechend. Sollte auf die Wahlleistung der privatärztlichen Behandlung verzichtet werden erhält der Versicherte ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, dessen Höhe von der Tarifstufe abhängig ist.

Die Leistungen des Zusatztarifs BZB im Überblick:

  • Der Erstattungssatz ist vom Beihilfesatz abhängig.
  • Honorare werden bis zum 2,3-fachen Satz des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der GOÄ erstattet.
  • Für Hausgeburten wird eine Pauschale gezahlt.
  • Bei dem Verzicht auf die privatärztliche Behandlung erhält der Versicherte einen finanziellen Ausgleich in Form eines Ersatz-Krankenhaustagesgeld.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Geschlecht*
. .
Beratung anfordern
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!
Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay