Der Debeka Tarif BSZ – der Zusatztarif für eine privatärztliche Behandlung bei stationären Behandlungen
Eine Versicherung im Tarif BSZ ist sowohl für gesetzlich Versicherte, die Wert auf eine wahlärztliche Behandlung bei Krankenhausaufenthalten legen, als auch für privat Krankenversicherte interessant, deren Tarif keine privatärztliche Behandlung bei stationären Aufenthalten vorsieht.
Der Versicherte im Zusatztarif BSZ ist bei Heilbehandlungen im Krankenhaus nicht auf die Behandlung durch einen Belegarzt oder den diensthabenden Arzt festgelegt. Im Rahmen der privatärztlichen Behandlung kann sich der Versicherte den behandelnden Arzt frei wählen. Dies schließt auch eine Chefarztbehandlung mit ein. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Zusatztarif bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Sollte auf diese Wahlleistung verzichtet werden, erhält der Versicherte eine finanzielle Ersatzleistung in Form eines Krankenhaustagegeldes. Die Höhe dieses Ersatz-Krankenhaustagegeldes beträgt sechs Euro und wird für jeden Tag der stationären Behandlung gezahlt. Es besteht kein Anspruch auf dieses Tagegeld, wenn die Behandlung nur teilstationär durchgeführt wird.
Sollte eine versicherte Person auf eine Entbindung im Krankenhaus verzichten, wird nach Vorlage des Geburtsnachweises eine Pauschale von 160 Euro gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten vervielfacht sich der Wert entsprechend.
Die genannten Leistungen werden auch bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins europäische Ausland geleistet. Es gibt keine Nachteile hinsichtlich des Umfangs der Leistungen. Diese werden im tariflichen Rahmen weiterhin gewährt.
