Der Debeka Tarif BSS – der Basistarif SPEZIAL der Debeka
Der Tarif BSS sieht mit Ausnahme der Arznei-, Heil- und Hilfsmittel keinen Selbstbehalt vor. Darüber hinaus erhält der Versicherte einen Teil seiner Beträge zurückerstattet, wenn er keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nimmt. Des Weiteren ist ein Weiterbestehen der Versicherung bis zum 30. Juni des Folgejahres Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung.
Die Grundlage für alle aufgeführten Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Für alle Bereiche gilt, dass Rechnungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ bzw. GOZ erstattet werden. Für einzelne Leistungen wird ein niedrigerer Satz zugrunde gelegt. Details hierzu sind den Tarifbestimmungen zu entnehmen.
Die Leistungen umfassen im ambulanten Bereich die vollständige Kostendeckung für ärztliche Behandlungen und die Psychotherapie. Die Kostenübernahme für Letztere ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. So ist psychotherapeutische Behandlung grundsätzlich nur erstattungsfähig, wenn diese von einem Arzt durchgeführt oder zumindest angewiesen und überwacht wird. Weiterhin werden Behandlungen, die durch einen Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten durchgeführt werden, zu 100 Prozent erstattet. Für nichtärztliche Psychologen gilt, dass diese im Arztregister eingetragen sein müssen, damit die Behandlung erstattungsfähig ist.
Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel ist eine Selbstbeteiligung von 15 Prozent des Rechnungsbetrages vorgesehen. Wenn diese Selbstbeteiligung im Jahr mehr als 200 Euro beträgt, werden die weiteren Kosten zu 100 Prozent durch die Versicherung übernommen. Sollte ein Hilfsmittel mehr als 300 Euro kosten, ist ein erneuter Anspruch auf die Erstattung der Kosten erst nach drei Jahren möglich. Für Sehhilfen gilt weiterhin, dass Brillengestelle mit einem Betrag von elf Euro erstattet werden. Ein Anspruch auf eine neue Sehhilfe entsteht erst, wenn die Sehkraft sich um mehr als 0,5 Dioptrien verändert.
Sollte der Versicherte sich zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung ins Krankenhaus begeben, werden die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen wie Behandlung, Unterbringung und Verpflegung vollständig übernommen. Wahlleistungen sind hiervon ausgenommen.
Bei Leistungen des Zahnarztes und Kieferorthopäden werden die Kosten vollständig übernommen. Jedoch beschränkt sich der Erstattungssatz bei Leistungen, die Zahnersatz, wie Kronen oder Brücken umfassen, auf 60 Prozent. Dies gilt auch für die Aufwendungen für Materialien und Zahnlabor.
Die genannten Leistungen gelten innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung.
Welche Leistungen umfasst der Tarif BSS?
Ambulante Leistungen:
Leistungen im ambulanten Bereich werden abzüglich des Selbstbehalts vollständig übernommen:
- Ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
- Psychotherapeutische Sitzungen durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht
- Für alle Medikamente, Hilfs- und Heilmittel gilt eine Kostenerstattung zu 85 Prozent; wenn die Selbstbeteiligung über 200 Euro im Jahr beträgt, werden die restlichen Kosten zu 100 Prozent erstattet.
- Hilfsmittel, deren Kosten über 300 Euro liegen, werden nur alle drei Jahre erstattet.
- Sehhilfen sind den Hilfsmitteln zugeordnet. Brillengestelle werden mit elf Euro erstattet. Ein erneuter Anspruch auf eine Sehhilfe besteht erst bei einer Änderung der Sehstärke von 0,5 Dioptrien.
Stationäre Leistungen:
- Behandlungskosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ
- Mehrbettzimmer
- Krankentransporte
Zahnmedizinische Leistungen:
- Behandlungskosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ (Erstattungssatz von 100 Prozent)
- Kieferorthopädie (Erstattungssatz von 100 Prozent)
- Zahnersatz (Erstattungssatz von 60 Prozent)
- In den ersten 24 Monaten darf die Summe aller eingereichter Rechnungen im Zahnbereich nicht mehr als 1.000 Euro betragen. Im ersten Versicherungsjahr gilt eine Beschränkung auf 500 Euro.
