Der Debeka Tarif BSB – der private Krankenversicherungsschutz für Beamte
Bei dem Tarif BSB handelt es sich um den Basistarif Spezial für Beihilfeberechtigte. Eine Versicherung ist somit nur möglich, wenn man aktiver oder pensionierter Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter des Bundes, des Landes oder der Gemeinde ist. Die genannten Personen erhalten eine sogenannte Beihilfe, dabei handelt es sich also um eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Jedoch deckt die Beihilfe zumeist nicht die gesamten Kosten, die durch eine ärztliche Behandlung entstehen. Hier setzt der Tarif BSB der Debeka an. So stehen abhängig vom Beihilfesatz vier Tarifstufen zur Verfügung: BSB20; BSB30; BSB50 sowie die Kombination aus BSB30 und BSB20. Somit beträgt der Erstattungssatz zwischen 20 Prozent bei BSB20 und 50 Prozent bei BSB50 bzw. der Kombination von BSB30 und BSB20. Zusammen mit der jeweiligen Beihilfe ergibt sich so in den meisten Fällen eine vollständige Kostenübernahme.
Die abgedeckten Leistungen umfassen neben den allgemeinen ambulanten Heilbehandlungen und den Arzthonoraren auch die Behandlungen durch Psychologen und Heilpraktiker. Bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel werden die entstanden Kosten entsprechend der Tarifstufe erstattet. Für Sehhilfen gilt die Einschränkung, dass Brillengestelle nur mit bis zu elf Euro erstattet werden. Zudem besteht erst bei einer Änderung der Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien ein erneuter Anspruch auf eine Sehhilfe. Wenn Hilfsmittel mehr als 300 Euro kosten, werden diese nur einmalig innerhalb von 36 Monaten erstattet. Sollte jedoch nachgewiesen werden, dass am Hilfsmittel ein Defekt vorliegt, der den ordnungsgemäßen Gebrauch unmöglich macht, wird dieses Hilfsmittel auch vor dem Ablauf der Frist von drei Jahren ersetzt.
Bei stationären Heilbehandlungen werden neben den Krankenhauskosten auch die Behandlungen durch einen Belegarzt übernommen. Sollte ein Krankentransport notwendig sein, werden die Kosten übernommen, sofern diese mehr als zehn Euro betragen.
Für die Erstattung von Zahnbehandlungen gelten in den ersten zwei Jahren Summenbegrenzungen. So dürfen die Gesamtkosten für alle Leistungen eines Zahnarztes oder Kieferorthopäden im ersten Versicherungsjahr nicht mehr als 500 Euro und innerhalb der ersten 24 Monate nicht mehr als 1.000 Euro betragen.
Der Tarif BSB im Überblick:
Die Höhe der Kostenerstattung der nachfolgenden Leistungen ist abhängig von der Höhe der Beihilfe und kann zwischen 20 und 50 Prozent betragen.
Ambulante Absicherung:
- Arzthonorare
- Ambulante Behandlung
- Arznei- und Verbandsmittel
- Heilpraktiker
- Behandlungen durch einen nicht ärztlichen Psychologen
- Heilmittel
- Hilfsmittel (bei Kosten von über 300 Euro für ein Hilfsmittel wird dieses erst nach 36 Monaten erneut erstattet)
- Sehhilfen (Eigenkostenanteil für Brillengestelle, die den Betrag von elf Euro überschreiten)
- Transportkosten
Stationäre Absicherung:
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Mehrbettzimmer
- Behandlung durch einen Belegarzt
- Kranken-, Notfall- und Rettungstransporte
Zahnmedizinische Absicherung:
- Allgemeine Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Leistungen des Kieferorthopäden
-
Im ersten Versicherungsjahr gilt eine Rechnungshöchstgrenze von 500 Euro. Innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre darf die Summe von 1.000 Euro nicht überschritten werden. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Summenbegrenzungen.
