Der Debeka Tarif BE2 – der PKV-Zusatztarif für Beamte
Der Tarif BE2 der Debeka ist eine Zusatzversicherung. Damit umfasst der Tarif nicht alle notwendigen Leistungen für eine vollständige Absicherung und setzt somit eine Krankenvollversicherung voraus. So ergänzt der Tarif BE die Grundtarife P und Z der Debeka. Deren Leistungskatalog wird in allen Bereichen erweitert. Abhängig vom Beihilfesatz für zahntechnische Leistungen stehen zwei Tarifstufen zur Verfügung. Sind zahntechnische Leistungen zu 60 Prozent beihilfefähig, kommt die Tarifstufe BE2/S1 in Frage. Sollte die Beihilfe für zahntechnische Leistungen nur 40 Prozent betragen, wird der Versicherte in der Tarifstufe BE2/S2 versichert. Da die unterschiedlichen Beihilfesätze unterschiedliche Erstattungssätze der Versicherung zur Folge haben, sind die Beiträge der Tarifstufen unterschiedlich hoch. Wie schon bei den Grundtarifen P und Z ist die Beihilfeberechtigung die Voraussetzung zum Abschluss des Versicherungsvertrages.
Im Bereich der zahnärztlichen Absicherung werden die Leistungen, die der Tarif Z gewährt, um zahntechnische Laborleistungen ergänzt. So werden auch die Kosten erstattet, die entstehen, wenn Leistungen eines zahntechnischen Labor gesondert berechnet sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherte grundsätzlich Beihilfe für zahntechnische Leistungen erhält.
Bei Krankenhausaufenthalten erhält der Versicherte ein Krankenhaustagegeld. Dies hat eine Höhe von 13 Euro pro Tag. Sollte eine Behandlung nur teilstationär durchgeführt werden, entfällt der Anspruch auf das Tagegeld. Dies gilt auch für Kurbehandlungen, die in einem Krankenhaus durchgeführt werden. In diesem Fall erhält der Versicherte ein Kurtagegeld in der Höhe von 22 Euro. Sollte eine Kur- oder Sanatoriumsmaßnahme in einem Kurort durchgeführt werden, halbiert sich das Kurtagegeld auf elf Euro.
Des Weiteren erweitert sich der Krankenschutz auf das Ausland. So werden die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen innerhalb Europas übernommen. Der Auslandskrankenschutz umfasst zudem einen medizinisch notwendigen Rücktransport in Bundesrepublik. Im Todesfall ist eine Rücküberführung mit bis zu 5.500 Euro abgedeckt. Diese Summe gilt auch für eine Bestattung im Ausland.
Für alle beihilfefähigen Hilfsmittel gilt die maximal mögliche Erstattung. Hiervon ausgenommen sind jedoch Brillen. Die Erstattung für Sehhilfen ist davon abhängig ob diese beihilfefähig sind oder nicht. Wird die Beihilfe gewährt ist eine Erstattung bis zur beihilfefähigen Höhe möglich. Erhält der Versicherte keine Beihilfe für Brillen, werden die Kosten für Einstärkengläser mit 30 Euro pro Glas und Jahr und die Kosten für Mehrstärkengläser mit bis zu 75 Euro je Glas und Jahr erstattet.
Der Zusatztarif BE2 im Detail:
Hilfsmittel:
- Hilfsmittel werden bis zu beihilfefähigen Höhe erstattet.
- Sehhilfe werden bis zu beihilfefähigen Höhe erstattet, wenn der Versicherte Beihilfe für Sehhilfen erhält
- Sehhilfen werden mit bis zu 30 bzw. 75 Euro für Ein- bzw. Mehrstärkengläser erstattet, wenn der Versicherte keine Beihilfe für Sehhilfen erhält.
Stationäre Absicherung:
- Krankenhaustagegeld von elf Euro pro Tag für die Dauer des Krankenhausaufenthalts
Zahnmediznische Absicherung:
- Erstattung besonders abgerechneter zahntechnischer Leistungen
Kur- und Sanatoriumsaufenthalte:
- Kur- und Sanatoriumstagegeld von bis zu 22 Euro
Auslandskrankenschutz:
- Ohne zeitliche Begrenzung
- Rücktransport
- Überführung bei Tod des Versicherten
- Beerdigung im Ausland
