Der Debeka Tarif BE1 – der Zusatztarif für Beihilfeberechtigte
Der Tarif BE1 der Debeka ergänzt eine bereits bestehende private Krankenvollversicherung um verschiedene Leistungen in den ambulanten und stationären Bereichen. Konkret werden die Debeka-Tarife P und Z erweitert. Der Abschluss der Versicherung ist nur möglich, wenn die zu versichernde Person beihilfeberechtig ist. Dies ist etwa bei Beamten und Beamtenanwärtern, Richtern oder Beschäftigen der Kommunen, Länder oder des Bundes der Fall. Da dies auch schon Voraussetzung für den Abschluss der Grundtarife P und Z ist, stellt diese Auflage keine weitere Einschränkung dar. Für alle Leistungen des Tarifs BE gilt, dass die Versicherung die Beihilfe so ergänzt, dass die Behandlungskosten vollständig abgedeckt sind. Sollten einzelne Leistungen, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung, aufgrund entsprechender Landesvorgaben nicht beihilfefähig sein, werden die Kosten hierfür nicht übernommen. Dies gilt auch für eventuell geltende Selbstbeteiligungen, wenn diese in den Beihilfevorschriften vorgesehen sind.
Die Leistungen des Grundtarifs werden im ambulanten Bereich in erster Linie durch Heilpraktikerbehandlungen ergänzt. Diese sind erstattungsfähig, wenn die Leistungen des Heilpraktikers der jeweils aktuellsten Fassung des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) entspricht.
Bei Aufenthalten in einem Krankenhaus kann der Versicherte auch eine Behandlung durch einen Chefarzt in Anspruch nehmen. Die Erstattungsfähigkeit gesondert berechneter ärztlicher Behandlungen bei stationären Aufenthalten macht dies möglich. Außerdem steht dem Versicherten bei stationären Heilbehandlungen für die Dauer des Aufenthalts ein Krankenhaustagegeld in der Höhe von 13 Euro pro Tag zu.
Bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten erhält der Versicherte ebenfalls ein Tagegeld. Sollte die Kurbehandlung in einem anerkannten Kurort stattfinden beträgt das Tagegeld elf Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurbehandlung unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird und ein Kurplan vorliegt. Bei Kurbehandlung in einem Krankenhaus erhöht sich das Tagegeld auf 22 Euro. Wenn ein Anspruch auf das Kurgeld für Kurbehandlungen in einem Krankenhaus besteht, entfällt der Anspruch auf das Krankenhaustagegeld. Ein gleichzeitiger Bezug beider Tagegelder ist nicht vorgesehen.
Des Weiteren erhält der Versicherte einen Auslandskrankenschutz. Dieser gilt zeitlich unbegrenzt und umfasst die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland sowie einen Rücktransport, sofern dieser ärztlicher verordnet ist.
Die Leistungen des privaten Krankenzusatztarifs BE1:
Ambulante Absicherung:
- Heilpraktikerbehandlungen, wenn diese dem GebüH entsprechen
- Erstattung von beihilfefähigen Hilfsmitteln
Stationäre Absicherung:
- Krankenhaustagegeld von 13 Euro für die Dauer des Aufenthalts
- Chefarztbehandlung
Auslandskrankenschutz:
- Gilt unbegrenzt
- Umfasst die ambulanten und stationären Behandlungen
- Rücktransport
- Rücküberführung
- Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Kosten, die eine Rücküberführung gekostet hätte.
Kur- und Sanatoriumsaufenthalte:
- Tagegeld von 22 Euro bei Kurbehandlungen in einem Krankenhaus
- Tagegeld von elf Euro bei Kurbehandlung in einem anerkannten Kurort unter ärztlicher Leitung
