Zurück zum Rechner

Der Debeka Tarif AZ – der Zusatztarif für einen umfassenden privaten Auslandskrankenschutz

Der Tarif AZ richtet sich nicht nur an gesetzlich Krankenversicherte sondern auch an Versicherte des Debeka-Tarifs BSS und ergänzt die Leistungen um einen Auslandskrankenschutz. Eine umfassende Absicherung für das Ausland ist nicht nur im Rahmen von Urlaubsreisen wichtig. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen, gewinnen Auslandsaufenthalte im Rahmen von Geschäfts- und Dienstreisen zunehmend an Bedeutung. Auch im Rahmen eines Studiums ist ein längerer Auslandsaufenthalt nichts Ungewöhnliches mehr. Eine umfassende Absicherung für den Krankheitsfall im Ausland ist somit äußerst sinnvoll.

Die Versicherung deckt alle Kosten ab, die bei einem unvorhergesehenen Krankheitsfall und der darauffolgenden Behandlung resultieren. Es werden sowohl ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen erstattet. Rücktransporte sind nur vorgesehen wenn diese medizinisch notwendig sind. Dies ist der Fall, wenn die medizinische Versorgungslage im Aufenthaltsland eine gesundheitliche Beeinträchtigung bedeuten würde oder der Transport durch einen Arzt angewiesen wurde. Eine Rücküberführung im Todesfall ist auch erstattungsfähig. Die Bestattung im Aufenthaltsland wird ebenfalls erstattet. Die Kosten für diese dürfen jedoch nicht über den Aufwendungen für eine Rücküberführung liegen.

Die Leistungen gelten bis zu einer Höchstdauer von 60 Tagen. Sollte sich der Auslandsaufenthalt aufgrund mangelnder Transportfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall über die 60 Tage hinaus verlängern, gilt der Versicherungsschutz um höchstens 28 weitere Tage.

Sollte der Versicherungsfall bereits vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes bestanden haben, werden nur die Kosten für Behandlungen erstattet, die wegen akuter Lebensgefahr oder starker Schmerzzustände durchgeführt werden.

Sollten während des Aufenthalts im Ausland zahnmedizinische Behandlungen notwendig sein, werden die Kosten für Zahnersatz zu 20 Prozent erstattet.

Die Leistungen des Tarifs AZ im Überblick:

  • Vollständige Kostenübernahme bei ambulanten Heilbehandlungen im Ausland
  • Vollständige Kostenübernahme bei stationären Heilbehandlungen im Ausland
  • Vollständige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland
  • Vollständige Kostenübernahme für Rücküberführungen im Todesfall
  • Vollständige Kostenübernahme für Bestattungen im Aufenthaltsland (die Kosten hierfür dürfen die Aufwendungen einer Rücküberführung nicht überschreiten)
  • 20-prozentige Kostenübernahme für Zahnersatzleistungen

Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Geschlecht*
. .
Beratung anfordern
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!
Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay