Central Tarif TOP – der Tarif mit dem umfassenden Leistungskatalog
Wie auch die Tarifoptionen ECO und PLUS ist auch der Tarif TOP eine der Leistungsstufen, zwischen denen der Versicherte beim Tarif central.vario wählen kann. Dabei stehen hier die bestmöglichen Leistungen im Mittelpunkt. Daher empfiehlt sich der Tarif TOP für diejenigen, die, wenn es um ihre Gesundheit geht, keine Kompromisse eingehen. Als Versicherter im Tarif TOP profitiert man in allen Bereichen vom Status des Privatpatienten, sei es die freie Arztwahl im ambulanten Bereich, die Unterbringung im Einbettzimmer oder die hohen Erstattungssätze im Zahnbereich.
Bei ambulanten Behandlungen ist die Konsultation des Hausarztes oder eines anderen Primärarztes nicht notwendig. Somit kann wertvolle Zeit gespart werden, indem man sich unmittelbar an den entsprechenden Spezialisten wendet. Dieser Spezialist kann auch ein Heilpraktiker sein. Die Kosten für diesen werden bis zu einer Summe von 3.000 Euro innerhalb von zwei Jahren vollständig erstattet. Voll erstattungsfähig sind auch psychotherapeutische Behandlungen für bis zu 60 Sitzungen im Jahr. Dass sämtliche Medikamente, Hilfs- und Heilmittel vollständig und ohne Einschränkungen erstattet werden, ist selbstverständlich. Für Brillen und Kontaktlinsen erhält der Versicherte bis zu 600 Euro innerhalb von zwei Jahren.
Bei stationären Aufenthalten wird man nicht nur durch den Chefarzt behandelt, sondern kann auch den Komfort eines Einbettzimmers genießen. Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich. Dies schließt auch die Kosten für Telefon, Internet oder Fernsehen mit ein. Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld erhält man, wenn man auf diese Wahlleistungen verzichtet. Dieses beträgt 50 Euro täglich. Alle sonstigen Kosten eines stationären Aufenthalts, wie Verpflegungs- oder Transportkosten, sind natürlich ebenfalls vollständig erstattungsfähig. Dabei sind auch stationäre Vorsorgeuntersuchungen, sogenannte „Check Ups“ mit eingeschlossen, sofern diese die Summe von 3.000 Euro in fünf Jahren nicht überschreiten.
Bei Zahnbehandlungen werden durch den TOP-Tarif bis zu 90 Prozent der Kosten gedeckt. Bei allgemeinen und prophylaktischen Behandlungen beträgt die Kostendeckung sogar 100 Prozent. Voraussetzung für den Höchsterstattungsbetrag von 90 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist, dass der Versicherte einen regelmäßigen Zahnarztbesuch für drei Jahre vorweisen kann. Ist dies nicht der Fall, werden die Behandlungskosten noch zu 80 Prozent übernommen.
In leistungsfreien Jahren erhält man einen Vorsorgegutschein in Höhe von 300 Euro. Dieser dient der Begleichung kleinerer Rechnungen und sorgt somit dafür, dass auch im Folgejahr keine Leistungen eingereicht werden müssen.
Der Tarif TOP im Detail (sämtliche Kosten werden vollständig erstattet; Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet):
Ambulante Behandlungen:
- Allgemeine Behandlungskosten
- Arzthonorare auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus
- Bis zu 600 Euro für Brillen und Kontaktlinsen (innerhalb von zwei Jahren)
- Medikamente
- Bis zu 3.000 Euro für Heilpraktiker (innerhalb von zwei Jahren)
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Krankentransporte
- Psychotherapie (bis zu 60 Sitzungen jährlich)
- Bis zu 3.000 Euro für ambulante Kuren (innerhalb von fünf Jahren)
Stationäre Behandlungen:
- Transportkosten
- Bis zu 2.500 Euro für Bergungskosten
- Wahlärztliche Behandlung; Erstattung der Honorare auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
- Einbettzimmer
- Stationäre Psychotherapie
Zahnmedizinische Behandlungen:
- Allgemeine Zahnbehandlungen
- Zahnprophylaxe
- Zahnersatz (Erstattung bis zu 90 Prozent)
- Kieferorthopädie für unter 21-Jährige (Erstattung bis zu 90 Prozent)
- Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten in den ersten fünf Jahren Versicherungshöchstbeträge. Diese entfallen ab dem sechsten Versicherungsjahr.
- Sollte die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie aufgrund eines Unfalls notwendig sein, entfallen sowohl Rechnungshöchstbeträge als auch Alterbeschränkungen.
- Bei Kosten über 3.000 Euro für Zahnbehandlungen muss der Central-Versicherung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
- Für die maximale Kostenerstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie müssen für die drei vorhergehenden Jahre regelmäßige Zahnarztbesuche nachgewiesen werden.
