Central Tarif PLUS – der Preis-Leistungs-Sieger
Der private Krankenversicherungstarif PLUS zeichnet sich durch seine Balance zwischen günstigen Beiträgen und umfangreichen Leistungen aus. Im Rahmen des Tarifs central.vario ist der Tarif PLUS neben den Optionen ECO und TOP eine der wählbaren Leistungsstufen.
Bei stationären Heilbehandlungen muss sich der Versicherte nicht mit einer Standardbehandlung zufriedengeben, sondern profitiert von seinem Status als Privatpatient. Die Behandlung wird auf Wunsch durch den Chefarzt durchgeführt. Und in einem ruhigen Zweibettzimmer erholt es sich deutlich besser. Die Kosten hierfür sind vollständig gedeckt. Sollte man jedoch auf diese Komfort-Leistungen verzichten, erhält man ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro. Natürlich sind alle sonstigen Aufwendungen, die etwa durch die Verpflegung oder Krankentransport entstehen, zu 100 Prozent erstattungsfähig.
Auch im ambulanten Bereich gilt: Eine Zuzahlung ist nur selten nötig. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das Hausarzt-Prinzip beachtet wird. Somit werden neben allen ärztlichen Leistungen auch Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel vollständig erstattet. Für Hilfsmittel gilt nur die Einschränkung, dass diese bei Bedarf durch den Versicherer zur Verfügung gestellt werden. Die Behandlungen durch einen Heilpraktiker sind bis zu einer Summe von 1.500 Euro innerhalb von zwei Jahren voll erstattungsfähig. Für psychotherapeutische Sitzungen gilt bis zur 30. Sitzung im Kalenderjahr eine vollständige Kostendeckung. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren hat der Versicherte zudem einen Anspruch auf ambulante Kuren. Hierfür stehen bis zu 1.500 Euro zur Verfügung. Als besonderen Bonus erhalten Versicherte in der Tarifoption PLUS in leistungsfreien Jahren einen Vorsorgegutschein in der Höhe von 300 Euro. Mit diesem können kleinere Rechnungen selbst beglichen werden, sodass keine Leistungen von der Versicherung eingefordert werden müssen, was wiederum bedeutet, dass der Anspruch auf einen neuen Vorsorgegutschein bestehen bleibt.
Für Behandlungen beim Zahnarzt sollte man in den ersten fünf Versicherungsjahren bedenken, dass die erstatteten Leistungen begrenzt sind. Jedoch steigt die Erstattungsgrenze jedes Jahr an und gilt ab dem sechsten Versicherungsjahr nicht mehr. Zahnbehandlungen sind von diesen Rechnungshöchstbeträgen nicht nur ausgenommen, sondern werden auch grundsätzlich zu 100 abgedeckt. Dies gilt auch für prophylaktische Behandlungen. Sollte ein Zahnersatz notwendig sein, werden die Kosten zu 70 Prozent erstattet. Weitere zehn Prozent Erstattung erhält derjenige, der einen regelmäßigen Zahnarztbesuch in den vorangegangen drei Jahren nachweisen kann. Diese Regelung besteht auch für kieferorthopädische Leistungen, jedoch sind diese nur erstattungsfähig, wenn die Behandlung vor dem 20. Lebensjahr begonnen wurde oder im Zusammenhang mit einem Unfall stehen. Sollten die Behandlungskosten beim Zahnarzt die Summe von 3.000 Euro überschreiten, muss der Central Versicherung vor dem Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
Leistungen im Überblick:
Behandlungen im ambulanten Bereich:
- Ambulante Behandlungskosten (Erstattung zu 100 Prozent unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips)
- Arzthonorare (Erstattung zu 100 Prozent unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips)
- Sehhilfen bis zu einer Summe von 300 Euro innerhalb von 24 Monaten
- Arznei- und Verbandmittel (Erstattung zu 100 Prozent unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips)
- Heilpraktiker bis zu einer Summe von 1.500 Euro in zwei Jahren (Erstattung zu 100 Prozent)
- Heilmittel (Erstattung zu 100 Prozent unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips)
- Hilfsmittel; abhängig von der Art des benötigten Hilfsmittel kann der Bezug über den Versicherer vorausgesetzt sein (Erstattung zu 100 Prozent)
- Krankentransporte (Erstattung zu 100 Prozent)
- 30 Sitzungen Psychotherapie (Erstattung zu 100 Prozent unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips)
- ambulante Kuren bis zu einer Summe von 1.500 Euro innerhalb von fünf Jahren (Erstattung zu 100 Prozent unter Beachtung des Hausarzt-Prinzips)
Behandlungen im stationären Bereich:
- Transportkosten (Erstattung zu 100 Prozent)
- Bergungskosten bis zu einer Summe von 2.500 Euro (Erstattung zu 100 Prozent)
- wahlärztliche Behandlung, inklusive Chefarztbehandlung (Erstattung zu 100 Prozent)
- Zweibettzimmer (Erstattung zu 100 Prozent)
- Stationäre Psychotherapie (Erstattung zu 100 Prozent)
Behandlungen im Zahnbereich:
- Allgemeine Zahnbehandlungen, inkl. Prophylaxe (Erstattung zu 100 Prozent)
- Zahnersatz (Erstattung zu 70 Prozent)
- Kieferorthopädie für unter 21-Jährige (Erstattung zu 70 Prozent)
- Bis zum einschließlich fünften Versicherungsjahr gelten gestaffelte Rechnungshöchstbeträge.
- Sollte eine Behandlung mehr als 3.000 Euro kosten, muss ein Heil- und Kostenplan bei der Central-Versicherung eingereicht werden.
- Kann ein Versicherter für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen, erhöhen sich die Erstattungsbeträge für Zahnersatz und Kieferorthopädie um jeweils zehn Prozent.
