Central Tarif central.option – der Tarif für einen zukünftigen Wechsel in eine private Krankenversicherung
Bei dem Tarif central.option handelt es sich nicht um eine private Krankenvollversicherung sondern um den Erwerb eines Optionsrechts, das es dem Versicherten ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt in einen PKV-Tarif zu wechseln. Dieser Tarif ist für diejenigen geeignet, die planen, im Laufe ihres Lebens auf jeden Fall eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, dies aber aus unterschiedlichsten Gründen aktuell noch nicht können. Die Kosten belaufen sich dabei auf nur wenige Euro im Monat.
Beim Abschluss des Tarifs central.option wird, wie bei einer privaten Krankenversicherung üblich, eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese Gesundheitsprüfung muss bei einem Wechsel in einen Voll-Tarif nicht wiederholt werden. Dadurch sind alle eventuellen Krankheiten und Unfälle während der Versicherungszeit abgedeckt und führen beim Abschluss eines vollwertigen Krankenversicherungstarifs nicht zu einer Erhöhung der Beiträge oder dem Ausschluss von Leistungen. Des Weiteren entfallen die üblichen Wartezeiten, die normalerweise nach dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung gelten und es zumeist erst nach einem Zeitraum von drei Monaten erlauben, Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Ein Wechsel in eine private Krankenvollversicherung ist möglich, wenn für den Versicherten zum ersten Mal die gesetzliche Versicherungspflicht entfällt, sowie alle zwei Jahre jeweils zum ersten Januar. Für den Tarif central.option gilt eine Versicherungshöchstdauer von zehn Jahren. Zudem endet die Versicherung, wenn der Versicherte das 48. Lebensjahr vollendet. Sollte ein Versicherter bis zum Ablauf der Versicherungshöchstdauer oder bis zur Vollendung des 48. Lebensjahres nicht in einen privaten Krankenversicherungstarif wechseln können, besteht ein Anspruch auf die Umstellung des Tarifs central.option in eine private Krankenzusatzversicherung.
Grundsätzlich empfiehlt sich es sich, die Versicherung central.option mit einer Krankenzusatzversicherung zu kombinieren. So ist es möglich, auch als gesetzlich Versicherter schon vor dem vollständigen Wechsel in eine private Krankenversicherung von einem entsprechend hochwertigen Versicherungsschutz zu profitieren.
