Central FIRSTline Tarif für Beihilfeberechtigte – Spitzenleistungen für Beamte und Beamtenanwärter
Die FIRSTline Tarife zeichnen sich durch exzellente Leistungen aus. Sie sind damit ideal für die Beihilfeberechtigten, die bei ihrer Gesundheit keine Kompromisse eingehen. Die Leistungen der FIRSTline Tarife sind im Einzelnen von den Beihilfebestimmungen der einzelnen Bundesländer abhängig. Daher sind alle weiteren Ausführungen als Höchstleistung zu verstehen.
Im ambulanten Bereich profitieren Versicherte in den FIRSTline-Tarifen nicht allein von der Erstattung von schulmedizinischen Leistungen. Auch die Behandlungskosten eines Heilpraktikers und die Ausgaben für die von ihm verschriebenen Medikamente sind voll erstattungsfähig. Auch für die für Heil- und Hilfsmittel gilt, dass keine Zuzahlung durch den Versicherten erforderlich ist. Einzig die Aufwendungen für Sehhilfen sind in ihrer Summen begrenzt, gleichwohl diese Einschränkung nur bei Brillengestellen zur Anwendung kommt.
Im stationären Bereich kann man sich (abhängig von den Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes) auch auf eine chefärztliche Betreuung verlassen. Des Weiteren ist auch eine Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer möglich. Selbstverständlich werden auch allgemeine Kosten, wie die Verpflegung oder notwendige Transportkosten, übernommen. Bei stationären Heilbehandlungen besteht zudem die Möglichkeit, in medizinisch begründeten Fällen auch Arzthonorare zu erstatten, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus gehen.
Hinsichtlich zahnmedizinischer Eingriffe kann sich der Versicherte bei den FIRSTline-Tarifen eines umfassenden Schutzes sicher sein. So werden alle Arten zahnärztlicher Leistungen vollständig übernommen. Dies umfasst neben den allgemeinen Behandlungskosten auch Zahnersatz und Kieferorthopädie. Allerdings gelten für die letztgenannten Leistungen Summenbegrenzungen.
Die Leistungen der FIRSTline Tarife für Beihilfeberechtigte im Überblick
Ambulante Behandlungen:
- Allgemeine Behandlungskosten
- Medikamente
- Hilfsmittel entsprechend der Hilfsmittelliste
- Heilmittel
- Sehhilfen (summenbegrenzt)
- Transporte
- Ambulante Psychotherapie (Sitzungszahl ist begrenzt)
- Heilpraktikerbehandlungen
Stationäre Behandlungen:
- Arzthonorare und Behandlungskosten werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet; in begründeten Ausnahmen auch darüber hinaus.
- Allgemeine Krankenhausleistung
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Wahlärztliche Behandlung
- Transporte
Zahnärztlichen Behandlungen:
- Allgemeine Zahnbehandlungen
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Für die Labor- und Materialkosten gelten bestimmte Rechnungshöchstbeträge.
Sonstige Leistungen:
- Für kurzfristige Auslandsaufenthalte gilt ein Auslandskrankenschutz.
